Nach der Vogelschutzrichtlinie Anhang I werden der Prachttaucher, das [[Haselhuhn]], der [[Uhu]], [[Sperlingskauz]], der [[Raufußkauz]], der [[Schwarzspecht]], der [[Dreizehenspecht]], das [[Blaukehlchen]] und der [[Neuntöter]] in diesem Gebiet als schützenswert bezeichnet. | Nach der Vogelschutzrichtlinie Anhang I werden der Prachttaucher, das [[Haselhuhn]], der [[Uhu]], [[Sperlingskauz]], der [[Raufußkauz]], der [[Schwarzspecht]], der [[Dreizehenspecht]], das [[Blaukehlchen]] und der [[Neuntöter]] in diesem Gebiet als schützenswert bezeichnet. |