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Die benötigten Pavillons zur Unterbringung der Kinder standen ab Juni 1940, nachdem die „Erwachseneneuthanasie“ angelaufen war, zur Verfügung. Die Anstalt Am Spiegelgrund war von Anfang an so organisiert, dass in ihr – verglichen mit anderen „Kinderfachabteilungen“ – eine auffallend hohe Eigenverantwortlichkeit der Ärzte gegeben war. Nach Einweisung und Aufnahme eines Kindes wurde das ausschlaggebende medizinische Gutachten erstellt. Die Ärzte Am Spiegelgrund nahmen durch ihre eindeutigen Formulierungen die Antwort aus Berlin vorweg. In der Regel führten sie die Meldung der zur Tötung vorgesehenen Kinder an den Reichsausschuss in Berlin durch. Nur bei einem einzigen Salzburger Kind erfolgte die Meldung schon vorher durch den Amtsarzt. Die Meldung an den Reichsausschuss kam dem Todesurteil gleich.
 
Die benötigten Pavillons zur Unterbringung der Kinder standen ab Juni 1940, nachdem die „Erwachseneneuthanasie“ angelaufen war, zur Verfügung. Die Anstalt Am Spiegelgrund war von Anfang an so organisiert, dass in ihr – verglichen mit anderen „Kinderfachabteilungen“ – eine auffallend hohe Eigenverantwortlichkeit der Ärzte gegeben war. Nach Einweisung und Aufnahme eines Kindes wurde das ausschlaggebende medizinische Gutachten erstellt. Die Ärzte Am Spiegelgrund nahmen durch ihre eindeutigen Formulierungen die Antwort aus Berlin vorweg. In der Regel führten sie die Meldung der zur Tötung vorgesehenen Kinder an den Reichsausschuss in Berlin durch. Nur bei einem einzigen Salzburger Kind erfolgte die Meldung schon vorher durch den Amtsarzt. Die Meldung an den Reichsausschuss kam dem Todesurteil gleich.
 
=====Der Aufbau der Krankenakten=====
 
=====Der Aufbau der Krankenakten=====
Der Aufbau der Krankenakten war einheitlich: auf dem Aktendeckel (rosa für Mädchen, blau für Buben) scheinen der Name des Kindes und die einweisende Stelle – z.B. Gaufürsorgeamt -  auf. Hier wurden auch die Stationen, die das Kind innerhalb der Anstalt durchlaufen hat, aufgelistet (z.B. Beobachtungsstation, Krankenstation, „Sterbestation“ im Parterre des Pavillons 15). Im Akt findet sich der Aufnahmebogen, gefolgt von einem ausführlichen körperlichen Befund, dessen Inhalt oft auffallend von vorhergehenden Untersuchungsergebnissen abweicht und so die bereits geplante Meldung an den Reichsausschuss andeutet. Jeder vollständig aufgefundene Krankenakt beinhaltet ein Ganzkörperfoto des nackten Kindes, Röntgenbefunde und Tabellen mit Eintragungen zum Körpergewicht, zur Temperatur und zur Ernährung. Darüber hinaus finden sich in den meisten Akten genaue Beschreibungen der familiären Verhältnisse in Form von „Sippentafeln“ und Familienanamnesen. Hier wurde die Trunksucht des Großonkels genauso vermerkt wie die Lebensschwierigkeiten der Mutter.
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Der Aufbau der Krankenakten war einheitlich: auf dem Aktendeckel (rosa für Mädchen, blau für Buben) scheinen der Name des Kindes und die einweisende Stelle – z.B. Gaufürsorgeamt -  auf. Hier sind auch die Stationen, die das Kind innerhalb der Anstalt durchlaufen hat, aufgelistet (z.B. Beobachtungsstation, Krankenstation, „Sterbestation“ im Parterre des Pavillons 15). Im Akt findet sich der Aufnahmebogen, gefolgt von einem ausführlichen körperlichen Befund, dessen Inhalt oft auffallend von vorhergehenden Untersuchungsergebnissen abweicht und so die bereits geplante Meldung an den Reichsausschuss andeutet. Jeder vollständig aufgefundene Krankenakt beinhaltet ein Ganzkörperfoto des nackten Kindes, Röntgenbefunde und Tabellen mit Eintragungen zum Körpergewicht, zur Temperatur und zur Ernährung. Darüber hinaus finden sich in den meisten Akten genaue Beschreibungen der familiären Verhältnisse in Form von „Sippentafeln“ und Familienanamnesen. Hier wurde die Trunksucht des Großonkels genauso vermerkt wie die Lebensschwierigkeiten der Mutter.
 
In den Krankengeschichten befindet sich auch ein „ärztlicher Fragebogen“ oder ein „Fragebogen an das Gesundheitsamt“ mit Angaben der Mutter oder anderer pflegender Angehöriger des Kindes. Diese wurden inhaltlich vom wohnortzuständigen staatlichen Gesundheitsamt überprüft und ergänzt. Bei Jugendlichen holte man auch eine Stellungnahme des Bezirksjugendamtes ein. Meldungen von niedergelassenen Ärzten finden sich selten.
 
In den Krankengeschichten befindet sich auch ein „ärztlicher Fragebogen“ oder ein „Fragebogen an das Gesundheitsamt“ mit Angaben der Mutter oder anderer pflegender Angehöriger des Kindes. Diese wurden inhaltlich vom wohnortzuständigen staatlichen Gesundheitsamt überprüft und ergänzt. Bei Jugendlichen holte man auch eine Stellungnahme des Bezirksjugendamtes ein. Meldungen von niedergelassenen Ärzten finden sich selten.
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Die meisten Opfer der NS-Kindereuthanasie der Anstalt Am Spiegelgrund stammten aus Wien und Niederösterreich und waren schon vorher in einem Heim oder in einer anderen Anstalt untergebracht. Bei den 14 aus Salzburg stammenden Kindern findet sich nur ein Kind, das vor seiner Überstellung nach Wien in einem Heim untergebracht war: es kam aus dem Städtischen Kinderheim in [[Mülln]]. Ein anderes Salzburger Kind lebte bei Pflegeeltern. Ein Kind befand sich vier Monate in der [[Christian-Doppler-Klinik|Landesheilanstalt Salzburg-Lehen]]. Von dort wurde es über Auftrag des zuständigen Fürsorgeamtes nach Wien überstellt. Ein weiteres Kind war mehrere Wochen ebenfalls in der Landesheilanstalt Salzburg „zur Beobachtung“. Wieder ein anderes Kind wurde in das [[Landeskrankenhaus Salzburg]] – ebenfalls „zur Beobachtung“ – eingewiesen und von dort wegen „Aussichtslosigkeit“ ungeheilt entlassen und an den Gaufürsorgeverband gemeldet. Nach Einschaltung des zuständigen Amtsarztes beantragte dieser die Unterbringung in die Anstalt Am Spiegelgrund. Auch ein weiteres Kind wurde zuerst in das zuständige Krankenhaus in Salzburg eingewiesen. Das Krankenhaus meldete das Kind anschließend dem Staatlichen Gesundheitsamt für den Stadtkreis Salzburg. Hier wurde die amtsärztliche Untersuchung angeordnet und das Ergebnis an den Reichsausschuss in Berlin weiter geleitet.  
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Die meisten Opfer der ''NS-Kindereuthanasie'' der Anstalt Am Spiegelgrund stammten aus Wien und Niederösterreich und waren schon vorher in einem Heim oder in einer anderen Anstalt untergebracht. Bei den 14 aus Salzburg stammenden Kindern findet sich nur ein Kind, das vor seiner Überstellung nach Wien in einem Heim untergebracht war: es kam aus dem Städtischen Kinderheim in [[Mülln]]. Ein anderes Salzburger Kind lebte bei Pflegeeltern. Ein Kind befand sich vier Monate in der [[Christian-Doppler-Klinik|Landesheilanstalt Salzburg-Lehen]]. Von dort wurde es über Auftrag des zuständigen Fürsorgeamtes nach Wien überstellt. Ein weiteres Kind war mehrere Wochen ebenfalls in der Landesheilanstalt Salzburg „zur Beobachtung“. Wieder ein anderes Kind wurde in das [[Landeskrankenhaus Salzburg]] – ebenfalls „zur Beobachtung“ – eingewiesen und von dort wegen „Aussichtslosigkeit“ ungeheilt entlassen und an den Gaufürsorgeverband gemeldet. Nach Einschaltung des zuständigen Amtsarztes beantragte dieser die Unterbringung in die Anstalt Am Spiegelgrund. Auch ein weiteres Kind wurde zuerst in das zuständige Krankenhaus in Salzburg eingewiesen. Das Krankenhaus meldete das Kind anschließend dem Staatlichen Gesundheitsamt für den Stadtkreis Salzburg. Hier wurde die amtsärztliche Untersuchung angeordnet und das Ergebnis an den Reichsausschuss in Berlin weiter geleitet.  
 
Von den 14 Salzburger Kindern befand sich daher vor ihrer Überstellung nach Wien nur eines in Heimpflege und ein anderes Kind war auf einem Pflegeplatz untergebracht. Vier Kinder befanden sich vorübergehend in Krankenanstalten und die anderen acht Kinder wurden direkt vom Elternhaus weggebracht.
 
Von den 14 Salzburger Kindern befand sich daher vor ihrer Überstellung nach Wien nur eines in Heimpflege und ein anderes Kind war auf einem Pflegeplatz untergebracht. Vier Kinder befanden sich vorübergehend in Krankenanstalten und die anderen acht Kinder wurden direkt vom Elternhaus weggebracht.
  
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