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Ebenfalls nichts zu tun hat es mit abgelaufenen Schutzfristen. Die Schutzfrist beträgt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das ist nur gültig in den D-A-CH-Ländern, nicht aber generell. Eine Schwierigkeit liegt dann vor, wenn der Urheber oder dessen Todesjahr nicht erruierbar ist. In diesem Fall wird in der Regel eine Schutzfrist von 100 Jahren angewendet. In diesem Falkl sollte man für die Vorlage die Bezeichnung ''Gemeinfrei'' verwenden, um Missverständnissen vorzubeugen.(siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit) Und ihr könnt mir Glauben im Rahmen der Wikimedia Projekte wird auf Urheberrecht sehr viel Wert gelegt, denn es gab bereits Prozesse. --[[User:Wbgruber|K@rl]] 22:38, 24. Mär. 2013 (CET)
 
Ebenfalls nichts zu tun hat es mit abgelaufenen Schutzfristen. Die Schutzfrist beträgt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das ist nur gültig in den D-A-CH-Ländern, nicht aber generell. Eine Schwierigkeit liegt dann vor, wenn der Urheber oder dessen Todesjahr nicht erruierbar ist. In diesem Fall wird in der Regel eine Schutzfrist von 100 Jahren angewendet. In diesem Falkl sollte man für die Vorlage die Bezeichnung ''Gemeinfrei'' verwenden, um Missverständnissen vorzubeugen.(siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit) Und ihr könnt mir Glauben im Rahmen der Wikimedia Projekte wird auf Urheberrecht sehr viel Wert gelegt, denn es gab bereits Prozesse. --[[User:Wbgruber|K@rl]] 22:38, 24. Mär. 2013 (CET)
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== Recht am eigenen Bild ==
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Das [[:Bild:L1230757b.jpg]] von Peter Gastberger ist lizenztechnisch etwas auf schwachen Füßen, denn es ist einerseits gar kein Fotoggraf angegeben. Der Hochlader hat das Foto vollkommen freigegeben. Das sind die Urheberrechte, die etwas weich sind. Es liegt aber auch keinerlei Einverständnis der Person selbst vor. Ob Gastberger eine Person des öffentlichen Interesse ist, dass man von einer Einwilligung absehen kann, ist die große Frage. Bei WikiCommons haben wir die Politiker, die sehr wohl im öffentlichen Interesse gelegen sind, alle untereschreiben lassen (auch jene in Salzburg ;-). So würde ich das Bild nicht hier stehen lassen. (siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Rechtslage_in_.C3.96sterreich Recht am eigenen Bild])--[[User:Wbgruber|K@rl]] 23:00, 24. Mär. 2013 (CET)
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