Ebenfalls nichts zu tun hat es mit abgelaufenen Schutzfristen. Die Schutzfrist beträgt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das ist nur gültig in den D-A-CH-Ländern, nicht aber generell. Eine Schwierigkeit liegt dann vor, wenn der Urheber oder dessen Todesjahr nicht erruierbar ist. In diesem Fall wird in der Regel eine Schutzfrist von 100 Jahren angewendet. In diesem Falkl sollte man für die Vorlage die Bezeichnung ''Gemeinfrei'' verwenden, um Missverständnissen vorzubeugen.(siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit) Und ihr könnt mir Glauben im Rahmen der Wikimedia Projekte wird auf Urheberrecht sehr viel Wert gelegt, denn es gab bereits Prozesse. --[[User:Wbgruber|K@rl]] 22:38, 24. Mär. 2013 (CET) | Ebenfalls nichts zu tun hat es mit abgelaufenen Schutzfristen. Die Schutzfrist beträgt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das ist nur gültig in den D-A-CH-Ländern, nicht aber generell. Eine Schwierigkeit liegt dann vor, wenn der Urheber oder dessen Todesjahr nicht erruierbar ist. In diesem Fall wird in der Regel eine Schutzfrist von 100 Jahren angewendet. In diesem Falkl sollte man für die Vorlage die Bezeichnung ''Gemeinfrei'' verwenden, um Missverständnissen vorzubeugen.(siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit) Und ihr könnt mir Glauben im Rahmen der Wikimedia Projekte wird auf Urheberrecht sehr viel Wert gelegt, denn es gab bereits Prozesse. --[[User:Wbgruber|K@rl]] 22:38, 24. Mär. 2013 (CET) |