Das Direktorium ist für die Vorbereitung und Durchführung der Festspiele sowie für die Aufstellung des Budgets verantwortlich. Dem Kuratorium obliegt die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums, außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des Rechnungsabschlusses der Festspiele. Die Delegiertenversammlung nimmt den Jahres- und Rechenschaftsbericht, das vom Direktorium ausgearbeitete und vom Kuratorium beschlossene Budget sowie das Programm der Festspiele entgegen. | Das Direktorium ist für die Vorbereitung und Durchführung der Festspiele sowie für die Aufstellung des Budgets verantwortlich. Dem Kuratorium obliegt die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums, außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des Rechnungsabschlusses der Festspiele. Die Delegiertenversammlung nimmt den Jahres- und Rechenschaftsbericht, das vom Direktorium ausgearbeitete und vom Kuratorium beschlossene Budget sowie das Programm der Festspiele entgegen. |