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Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.
 
Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.
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=== Änderung 2013 ===
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Der Salzburger Festspielfonds war bis 2011 unecht steuerbefreit. Das heißt, er musste keine Mehrwertsteuer von Karteneinnahmen abführen und konnte sich aber auch keine Vorsteuer von Aufwänden zurückholen. Für Bauinvestitionen wurde daher nach Absprache mit dem Finanzministerium 1989 der [[Verein zur Erhaltung der Festspielhäuser]] (SFH-Verein) gegründet, der alle Bauprojekte für den {{PAGENAME}} abgewickelt hatte. Aufgrund einer  Gesetzesänderung darf der SFH-Verein seit September 2012 sich die Vorsteuer aber nicht mehr abziehen. Daraufhin empfahlen Experten, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten, den SFH-Verein aufzulösen und dessen Aufgaben auf den Festspielfonds zu übertragen.
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Zum Zeitpunkt dieser Änderung wahren jedoch bereits die Kartenpreise für die Saison 2013 publiziert worden. Somit konnte der {{PAGENAME}} seine Kartenpreise nicht mehr um die nun abzuführenden zehn Prozent Mehrsteuersteuer erhöhen. Aber ein möglicher Verlust 2013 werde sich in Grenzen halten, da ja die Vorsteuer zurückgeholt werden kann. Allein bei den Werkverträgen für die Künstler macht diese Vorsteuer rund eine Million Euro aus, so Festspielpräsidentin [[Helga Rabl-Stadler]]<ref>Quelle [http://www.salzburg.com/nachrichten/spezial/festspiele/salzburger-festspiele/hinter-den-kulissen/sn/artikel/festspielball-die-stimmung-hat-gedreht-36711/ www.salzburg.com/nachrichten/spezial/festspiele], abgefragt am 7. März 2013</ref>.
    
== Organe==
 
== Organe==
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==Anschrift==
 
==Anschrift==
 
:''Salzburger Festspielfonds''
 
:''Salzburger Festspielfonds''
:''Hofstallgasse 1''
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:''[[Hofstallgasse]] 1''
 
:''5020 Salzburg''
 
:''5020 Salzburg''
 
:''Telefon: 06 62 - 80 45 0
 
:''Telefon: 06 62 - 80 45 0
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==Quellen, Weblinks==
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==Quellen und Fußnoten==
 
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
 
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
 
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ „Die Institution“ auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]
 
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ „Die Institution“ auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]
 
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<references/>
    
[[Kategorie:Tourismus]]
 
[[Kategorie:Tourismus]]

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