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* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben;
 
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben;
 
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
 
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein der Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
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* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
    
Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.
 
Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.

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