=====Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel=====
=====Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel=====
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Die Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrmitteln ist grundsätzlich möglich, oft aber mit Zusatzkosten verbunden. So kann man zwar in den Regional- und Eilzügen im Land Salzburg sein Fahrrad selbst verladen, muss aber in Besitz einer (übertragbaren) Fahrrad-Mitnahmekarte sein. Die Mitnahme von Rädern in den Postbussen ist oft mit einer Voranmeldung verbunden.
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Die Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrmitteln ist grundsätzlich möglich, oft aber mit Zusatzkosten verbunden. So kann man zwar in den [[S-Bahn Salzburg|Regional]]- und Eilzügen im Land Salzburg sein Fahrrad selbst verladen, muss aber in Besitz einer (übertragbaren) Fahrrad-Mitnahmekarte sein. Die Mitnahme von Rädern in den [[Postbus]]sen ist oft mit einer Voranmeldung verbunden.
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Wenn Platz vorhanden ist, dürfen auch Fahrräder im Obus auf der Heckplattform mitgenommen werden. Allerdings ist bei Platzmangel bzw. wenn bereits drei Fahrräder im Obus sind, die Mitnahme weiterer Fahrräder nicht zulässig. Zu Stoßzeiten ist die Mitnahme generell untersagt. In den Autobussen des Albus ist die Mitnahme mangels Heckplattform nicht möglich.
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Wenn Platz vorhanden ist, dürfen auch Fahrräder im [[Stadtbus|Obus]] auf der Heckplattform mitgenommen werden. Allerdings ist bei Platzmangel bzw. wenn bereits drei Fahrräder im Obus sind, die Mitnahme weiterer Fahrräder nicht zulässig. Zu Stoßzeiten ist die Mitnahme generell untersagt. In den Autobussen des [[Albus]] ist die Mitnahme mangels Heckplattform nicht möglich.