Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
→‎H: Linkfix
Zeile 38: Zeile 38:  
* '''Hoffurier''' siehe '''Kammerfurier'''
 
* '''Hoffurier''' siehe '''Kammerfurier'''
 
* '''Hoffuß''' siehe [[Hoffuß]]
 
* '''Hoffuß''' siehe [[Hoffuß]]
* '''Hofkammer''' war eine Behörde, die das Vermögen des Herrschers ("Kammergut") verwaltete; erstmals unter [[Maximilian I.]] [[1494]] kam eine Hofkammer zum Einsatz<ref>Quelle [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.h/h736082.htm aeiou Österreich]</ref>
+
* '''Hofkammer''' war eine Behörde, die das Vermögen des Herrschers ("Kammergut") verwaltete; erstmals unter [[Maximilian I.]] [[1494]] kam eine Hofkammer zum Einsatz<ref>Quelle [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.h/h736082.htm aeiou Österreich]</ref>, siehe [[Salzburger Hofkammer]]
 
* '''Hofkanzler''' war ursprünglich im Mittelalter ein Hofgeistlicher, der in einer Kanzlei Urkunden ausfertigte (siehe den Artikel „[[Salzburger Hofkanzler]]“).
 
* '''Hofkanzler''' war ursprünglich im Mittelalter ein Hofgeistlicher, der in einer Kanzlei Urkunden ausfertigte (siehe den Artikel „[[Salzburger Hofkanzler]]“).
 
* '''Hofmark''' ist ein Begriff aus dem [[Mittelalter|mittelalterlichen]] Recht im [[Herzogtum Bayern]] und angrenzenden Gebieten; er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit unterhalb des Malefizhändels hatte<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark Wikipedia Hofmark]</ref> - siehe Hauptartikel [[Hofmark]]
 
* '''Hofmark''' ist ein Begriff aus dem [[Mittelalter|mittelalterlichen]] Recht im [[Herzogtum Bayern]] und angrenzenden Gebieten; er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit unterhalb des Malefizhändels hatte<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark Wikipedia Hofmark]</ref> - siehe Hauptartikel [[Hofmark]]

Navigationsmenü