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| | Gemeinsam mit dem [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] und der [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee]] errichtete die ÖBB Immobilienmanagement GmbH 2017 als ersten Schritt eine [[Park & Ride]]-Anlage Nr. 1 mit 246nbsp;Pkw-Stellplätzen gegenüber des neu zu errichtenden Bahnhofs. Um die Fläche dafür zu gewinnen, wurden das leerstehende Gebäude der ehemaligen Firma [[Insond]] beim Bahnhof abgetragen. Am [[8. August]] 2017 war der Spatenstich für die Errichtung der Park&Ride Anlage. Die neue P&R-Anlage wurde am [[5. Dezember]] 2017 vor dem Fahrplanwechsel fertiggestellt. Die Gesamtkosten für dieses Projekt beliefen sich auf 1,4 Mio. Euro, wovon 50 % die ÖBB-Infrastruktur AG, 37,5 % das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] und 12,5 % die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee]] übernahmen. | | Gemeinsam mit dem [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] und der [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee]] errichtete die ÖBB Immobilienmanagement GmbH 2017 als ersten Schritt eine [[Park & Ride]]-Anlage Nr. 1 mit 246nbsp;Pkw-Stellplätzen gegenüber des neu zu errichtenden Bahnhofs. Um die Fläche dafür zu gewinnen, wurden das leerstehende Gebäude der ehemaligen Firma [[Insond]] beim Bahnhof abgetragen. Am [[8. August]] 2017 war der Spatenstich für die Errichtung der Park&Ride Anlage. Die neue P&R-Anlage wurde am [[5. Dezember]] 2017 vor dem Fahrplanwechsel fertiggestellt. Die Gesamtkosten für dieses Projekt beliefen sich auf 1,4 Mio. Euro, wovon 50 % die ÖBB-Infrastruktur AG, 37,5 % das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] und 12,5 % die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee]] übernahmen. |
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| − | [[Datei:Park+Ride-Anlage Neumarkt am Wallersee 03.jpg|thumb|Die zusätzlich geschaffene P&R-Anlage 2 einige Hundert Meter von der neuen Anlage entfernt.]] | + | [[Datei:Park&Ride-Anlage Neumarkt am Wallersee 03.jpg|thumb|Die zusätzlich geschaffene P&R-Anlage 2 einige Hundert Meter von der neuen Anlage entfernt.]] |
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| | Im Zuge der [[2019]] begonnenen Umbauarbeiten des gesamten Bahnhofsgelände verschwanden die letzten Parkplätze, die sich bis dahin noch unmittelbar neben den Gleisen befunden hatten. Dafür wurde zusätzlich zur 2017 eröffneten P&R-Anlage Nr. 2 eine weitere P&R-Anlage etwa 500 m südlich des Bahnhofs eingerichtet. Zusammen standen dann rund 400 Pkw-Stellplätze am Bahnhof Neumarkt-Wallersee zur Verfügung. Nach der Fertigstellung der Umbauarbeiten im Dezember [[2021]] kamen noch etwa 30 weitere Parkplätze ( P&R-Anlage Nr. 3) südlich neben dem alten [[Aufnahmegebäude Bahnhof Neumarkt am Wallersee|Aufnahmegebäude]] (Bahnhofsgebäude) dazu. Darüber hinaus gibt es seit der Fertigstellung 180 Plätze für Fahrräder sowie 60 für für einspurige Kraftfahrzeuge. | | Im Zuge der [[2019]] begonnenen Umbauarbeiten des gesamten Bahnhofsgelände verschwanden die letzten Parkplätze, die sich bis dahin noch unmittelbar neben den Gleisen befunden hatten. Dafür wurde zusätzlich zur 2017 eröffneten P&R-Anlage Nr. 2 eine weitere P&R-Anlage etwa 500 m südlich des Bahnhofs eingerichtet. Zusammen standen dann rund 400 Pkw-Stellplätze am Bahnhof Neumarkt-Wallersee zur Verfügung. Nach der Fertigstellung der Umbauarbeiten im Dezember [[2021]] kamen noch etwa 30 weitere Parkplätze ( P&R-Anlage Nr. 3) südlich neben dem alten [[Aufnahmegebäude Bahnhof Neumarkt am Wallersee|Aufnahmegebäude]] (Bahnhofsgebäude) dazu. Darüber hinaus gibt es seit der Fertigstellung 180 Plätze für Fahrräder sowie 60 für für einspurige Kraftfahrzeuge. |
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| | Im November 2024 wurde dann eine schrankenlose Zufahrtskontrolle errichtet, die am [[7. Jänner]] [[2025]] in Betrieb ging. Bei Einfahrt erfasst das System das Kennzeichen des Pkw und verknüpft es bei der Ausfahrt mit dem gültigen ÖBB-Ticket, das zu einem Scanner gehalten werden muss. Besitzer von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten müssen nur bei der ersten Ausfahrt ihr Ticket scannen. Bei weiteren Ausfahrten innerhalb der Gültigkeit erkennt das System automatisch das Ticket. Eine grüne Ampel zeigt dem Autofahrer an, dass der Scanvorgang erfolgreich war und die Ausfahrt frei ist. Ein ÖBB-Ticket ist automatisch mit diesem Code versehen. Gedruckte Fahrscheine können genauso gescannt werden wie digitale Fahrscheine ("Handy-Ticket"). | | Im November 2024 wurde dann eine schrankenlose Zufahrtskontrolle errichtet, die am [[7. Jänner]] [[2025]] in Betrieb ging. Bei Einfahrt erfasst das System das Kennzeichen des Pkw und verknüpft es bei der Ausfahrt mit dem gültigen ÖBB-Ticket, das zu einem Scanner gehalten werden muss. Besitzer von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten müssen nur bei der ersten Ausfahrt ihr Ticket scannen. Bei weiteren Ausfahrten innerhalb der Gültigkeit erkennt das System automatisch das Ticket. Eine grüne Ampel zeigt dem Autofahrer an, dass der Scanvorgang erfolgreich war und die Ausfahrt frei ist. Ein ÖBB-Ticket ist automatisch mit diesem Code versehen. Gedruckte Fahrscheine können genauso gescannt werden wie digitale Fahrscheine ("Handy-Ticket"). |
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| − | [[Datei:2024_11_30_Park+Ride-Anlage Neumarkt am Wallersee schrankenlose Zufahrtskontrolle mit automatischer Kennzeichenerfassung.jpg|thumb|Die Einrichtungen der schrankenlose Zufahrtskontrolle mit automatischer Kennzeichenerfassung.]] | + | [[Datei:2024_11_30_Park&Ride-Anlage Neumarkt am Wallersee schrankenlose Zufahrtskontrolle mit automatischer Kennzeichenerfassung.jpg|thumb|Die Einrichtungen der schrankenlose Zufahrtskontrolle mit automatischer Kennzeichenerfassung.]] |
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| | Wenn man sein Auto für einen längeren Zeitraum abstellen möchten, fallen ab dem sechsten Tag der ununterbrochenen Nutzung Kosten in Höhe von drei Euro pro Tag an. Die höchstzulässige Parkdauer beträgt 30 Tage (ununterbrochene Nutzung). Wenn man innerhalb von 15 Minuten die Park&Ride-Anlage wieder verlässt, fällt keine Gebühr an. Ohne gültigen Fahrschein werden Kosten in Höhe von 50 Euro pro angefangenem Tag direkt an der Ausfahrtssäule fällig (maximal drei Tagestarife bzw. 150 Euro). Diese Kosten können mit Bankomat- oder Kreditkarte beglichen werden. | | Wenn man sein Auto für einen längeren Zeitraum abstellen möchten, fallen ab dem sechsten Tag der ununterbrochenen Nutzung Kosten in Höhe von drei Euro pro Tag an. Die höchstzulässige Parkdauer beträgt 30 Tage (ununterbrochene Nutzung). Wenn man innerhalb von 15 Minuten die Park&Ride-Anlage wieder verlässt, fällt keine Gebühr an. Ohne gültigen Fahrschein werden Kosten in Höhe von 50 Euro pro angefangenem Tag direkt an der Ausfahrtssäule fällig (maximal drei Tagestarife bzw. 150 Euro). Diese Kosten können mit Bankomat- oder Kreditkarte beglichen werden. |