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'''Franz de Paula<ref>bei E. Marx, Hrsg., ''Das "Höllbräu" zu Salzburg'', 1992, "Franz de Paul", im Ehevertrag von 1792 "Franz de Paula"</ref> Elixhauser''', genannt Franz (* 20. Jänner 1764; † 3. April 1793 in der Stadt Salzburg, begraben auf dem [[Friedhof Sankt Sebastian]]) war Bierbrauer, "Bierbräu am Höllbräuhaus", dem Gasthaus [[Höllbräu]]. Der Vater [[Johann Ambros Elixhauser]], selbst Stieglbräuer, überließ ihm in einem detailliert ausgearbeiteten Übergabevertrag vom 10. Oktober 1791 das Höllbräu, das er 1788 gekauft hatte. Franz heiratete am 30. Jänner 1792 Franziska Hofmann, und in einem ebenfalls detaillierten Ehevertrag vom 16. Jänner 1792 werden alle denkbaren Einzelheiten festgelegt, im Paragraph 9 auch, dass, falls der Ehemann vor der Ehefrau ohne Erben sterben sollten, die Ehefrau das gesamte Höllbräu allein erben sollte. Franz starb bereits nach kurzer Ehe 1793 ohne Erben, und die Witwe übernahm nach erfolglosem Rechtsstreit der Geschwister von Franz das Höllbräu allein. Sie heiratete am 25. August 1794 den Bierbrauer Serafin Kobler, behielt aber Gast- und Brauhaus als Alleineigentum. Die Tochter aus dieser Ehe, [[Franziska Kobler]] (* 1796; † 1886), war dann Besitzerin des Gasthauses und jahrzehntelang "Höllbräuin".
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'''Franz de Paula<ref>bei [[Erich Marx]], Hrsg., ''Das "Höllbräu" zu Salzburg'', 1992, "Franz de Paul", im Ehevertrag von 1792 "Franz de Paula"</ref> Elixhauser''', genannt Franz (* [[20. Jänner]] [[1764]]; † [[3. April]] [[1793]] in der [[Stadt Salzburg]], begraben auf dem [[Friedhof Sankt Sebastian]]) war Bierbrauer, "Bierbräu am Höllbräuhaus", dem Gasthaus [[Höllbräu]].  
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== Leben ==
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Der Vater [[Johann Ambros Elixhauser]], selbst [[Stiegl]]<nowiki>bräuer</nowiki>, überließ ihm in einem detailliert ausgearbeiteten Übergabevertrag vom [[10. Oktober]] [[1791]] das Höllbräu, das er [[1788]] gekauft hatte. Franz heiratete am [[30. Jänner]] [[1792]] Franziska Hofmann, und in einem ebenfalls detaillierten Ehevertrag vom [[16. Jänner]] 1792 werden alle denkbaren Einzelheiten festgelegt, im Paragraph&nbsp;9 auch, dass, falls der Ehemann vor der Ehefrau ohne Erben sterben sollten, die Ehefrau das gesamte Höllbräu allein erben sollte. Franz starb bereits nach kurzer Ehe [[1793]] ohne Erben, und die Witwe übernahm nach erfolglosem Rechtsstreit der Geschwister von Franz das Höllbräu allein. Sie heiratete am [[25. August]] [[1794]] den Bierbrauer Serafin Kobler, behielt aber Gast- und Brauhaus als Alleineigentum. Die Tochter aus dieser Ehe, [[Franziska Kobler]] (* 1796; † 1886), war dann Besitzerin des Gasthauses und jahrzehntelang "Höllbräuin".
    
== Übergabevertrag vom 10. Oktober 1791 ==
 
== Übergabevertrag vom 10. Oktober 1791 ==
 
==== Übergabevertrag Elixhauser, Salzburg 10. Oktober 1791 ====
 
==== Übergabevertrag Elixhauser, Salzburg 10. Oktober 1791 ====
Übergabevertrag zwischen [[Johann Ambros Elixhauser]] und seinem Sohn Franz Elixhauser (* 1764; † 1793), die [[Höllbräu]] betreffend. Aktenformat 30,5 x 20 cm, gemusterter Papierumschlag, fadengebunden mit roten Lacksiegeln, vier Bögen; / = Seitenwechsel; // = Absatz; Leseabsätze eingefügt; [Ergänzung]; [?] fraglich; XX = unleserlich<ref>Es ist eine handgeschriebene Akte mit weitgehend einheitlicher Schrift (im Gegensatz zum feierlichen Ehevertrag vom 16. Jänner 1792). Der Text wird hier nur teilweise übertragen, aber vollständig referiert. Abgebildet werden die beiden letzten Seite 6 und 7 (Seite 8 ist leer), durchgehend das [[Höllbräu]] betreffend. Die letzte Seite zeigt die Unterschriften und die Siegel, sieben an der Zahl wie auch im Ehevertrag Elixhauser – Hofmann / Kobler, Salzburg 16. Jänner 1792.</ref>:<br />
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Übergabevertrag zwischen [[Johann Ambros Elixhauser]] und seinem Sohn Franz Elixhauser (* 1764; † 1793), die Höllbräu betreffend. Aktenformat 30,5 x 20 cm, gemusterter Papierumschlag, fadengebunden mit roten Lacksiegeln, vier Bögen; / = Seitenwechsel; // = Absatz; Leseabsätze eingefügt; [Ergänzung]; [?] fraglich; XX = unleserlich<ref>Es ist eine handgeschriebene Akte mit weitgehend einheitlicher Schrift (im Gegensatz zum feierlichen Ehevertrag vom 16. Jänner 1792). Der Text wird hier nur teilweise übertragen, aber vollständig referiert. Abgebildet werden die beiden letzten Seite 6 und 7 (Seite 8 ist leer), durchgehend das [[Höllbräu]] betreffend. Die letzte Seite zeigt die Unterschriften und die Siegel, sieben an der Zahl wie auch im Ehevertrag Elixhauser – Hofmann / Kobler, Salzburg 16. Jänner 1792.</ref>:
''Uebergabs Vertrag. Zu vernehmen seye hiemit der Uebergabs-Vertrag, welcher zwischen Herrn Johann Ambros Elixhauser, bürgerlicher sogenannter Stieglbräu und Innhaber der Höllbräu Behausung allhier, als Uebergebend an einem, und deßen volljährigen Herrn Sohn Franz Elixhauser als Uebernehmere mit Einverständniß und Beyziehung der unterzeichneten Herrn Vormünder am andern Theile in Anhoffung gnädig Obrigkeitlicher Ratifikation und Erlangung des Grundherrlichen Consenses in Güte abgerecht, und geschlossen worden ist.'' [von anderer Handschrift eingefügt:] ''Salzburg im Stadtrathe Kommission den 31 octobr 1791 ratifizirt / 1 ts Es hat zwar Herr Uebergeber die Höllbräu-Behausung und Zugehörde laut Kommissions-Protokoll vom 11 ten Hornung 1788 um 25000 fl:'' [Gulden] ''erkaufet, seitdem aber durch Bau- und Reparierungen, dann Anschaffung nöthiger Fahrnisse bey 5000 fl: in dieses Anwesen verwendet, nebstdem, daß er über den Inventarial-Schätzungs-Betrag noch eine Quantität Gelds nachzahlen mußte. // Ueberdas hat übergebender Vater dieße Höllbräustatt die 4 harten Jahre her, wo die Gersten in hochen Preisen, und ihr schwere Akzis zu bestreiten war, und ohne daß weder bey dieser noch der eigenen Stieglbraustatt bey beide weitschichtigen Gewerben sich eine Haußfrau befand, besessen: der Sohn / Franz betrieb das Höllbräu-Gewerb auf Risiko des Vaters, und so gingen auch die Schäden, die jedem Anfänger zuzustoßen pflegen, und wodurch er klüger werden muß, auf väterliche Kosten.<ref>Vgl. [[Erich Marx| Marx, Erich]]; [[Thomas Weidenholzer|Weidenholzer, Thomas]]: [[Das »Höllbräu« zu Salzburg. Geschichte eines Braugasthofes.]]'', [[Stadtgemeinde Salzburg]], 1992, S. 78. Dort auch weitere Hinweise.</ref> // Er will aber von allen diesen Beträgen seinen übernehmenden Sohn aus väterlicher Liebe Nichts aufrechnen, da ihm einerseits dieser durch getreue und tadellose Führung des Gewerbes seither vollständige Zufriedenheit geleistet, und andererseits er als Vater hiedurch hoffet, daß der übernehmende Sohn diese väterliche Güte mit Dankbarkeit, und kindlicher Ehrerbietung, und gebührender Hochschätzung erkennen wird; um so mehr, als er bey diesem Zutrauen und Gewerbs-Ueberlassung nur allein zur Absicht hatte, an den Sohn einen häußlichen Menschen / zu bilden, und der Stadt einen guten rechtschaffenen Bürger zu stellen. // ''
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''Uebergabs Vertrag. Zu vernehmen seye hiemit der Uebergabs-Vertrag, welcher zwischen Herrn Johann Ambros Elixhauser, bürgerlicher sogenannter Stieglbräu und Innhaber der Höllbräu Behausung allhier, als Uebergebend an einem, und deßen volljährigen Herrn Sohn Franz Elixhauser als Uebernehmere mit Einverständniß und Beyziehung der unterzeichneten Herrn Vormünder am andern Theile in Anhoffung gnädig Obrigkeitlicher Ratifikation und Erlangung des Grundherrlichen Consenses in Güte abgerecht, und geschlossen worden ist.'' [von anderer Handschrift eingefügt:] ''Salzburg im Stadtrathe Kommission den 31 octobr 1791 ratifizirt / 1 ts Es hat zwar Herr Uebergeber die Höllbräu-Behausung und Zugehörde laut Kommissions-Protokoll vom 11 ten Hornung 1788 um 25000 fl:'' [Gulden] ''erkaufet, seitdem aber durch Bau- und Reparierungen, dann Anschaffung nöthiger Fahrnisse bey 5000 fl: in dieses Anwesen verwendet, nebstdem, daß er über den Inventarial-Schätzungs-Betrag noch eine Quantität Gelds nachzahlen mußte. // Ueberdas hat übergebender Vater dieße Höllbräustatt die 4 harten Jahre her, wo die Gersten in hochen Preisen, und ihr schwere Akzis zu bestreiten war, und ohne daß weder bey dieser noch der eigenen Stieglbraustatt bey beide weitschichtigen Gewerben sich eine Haußfrau befand, besessen: der Sohn / Franz betrieb das Höllbräu-Gewerb auf Risiko des Vaters, und so gingen auch die Schäden, die jedem Anfänger zuzustoßen pflegen, und wodurch er klüger werden muß, auf väterliche Kosten.<ref>Vgl. [[Erich Marx|Marx, Erich]]; [[Thomas Weidenholzer|Weidenholzer, Thomas]]: [[Das »Höllbräu« zu Salzburg. Geschichte eines Braugasthofes.]]'', [[Stadtgemeinde Salzburg]], 1992, S. 78. Dort auch weitere Hinweise.</ref> // Er will aber von allen diesen Beträgen seinen übernehmenden Sohn aus väterlicher Liebe Nichts aufrechnen, da ihm einerseits dieser durch getreue und tadellose Führung des Gewerbes seither vollständige Zufriedenheit geleistet, und andererseits er als Vater hiedurch hoffet, daß der übernehmende Sohn diese väterliche Güte mit Dankbarkeit, und kindlicher Ehrerbietung, und gebührender Hochschätzung erkennen wird; um so mehr, als er bey diesem Zutrauen und Gewerbs-Ueberlassung nur allein zur Absicht hatte, an den Sohn einen häußlichen Menschen / zu bilden, und der Stadt einen guten rechtschaffenen Bürger zu stellen. // ''
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''Es übergiebt daher voriger Herr Ambros Elixhauser ermeldet [?] seinem Sohn Franz die bisher besessene Höllbräu-Behausung, Fahrnisse, die sowohl im Extraditions-Protokoll vom 18 te Februar 1788 enthalten, als seither beigeschaft, und in nebengesezter Aufschreibung angemerkt sind, samt allen rechtlichen Ein- und Zugehörungen um die genannte Summe per 25000 fl: schreibe Fünf und zwanzig tausend Gulden also und dergestalten, daß erwähnt sein Sohn Franz von heute an hievon vollständiger Eigenthümer seyn solle. // 2 ts Uebernimmt oft gesagter Franz Elixhau- / ser dieses Anwesen mit allen Schulden herein, und hinaus, wie selbe darauf haften, und überhaupts hinach genannt sind, um vorige 25000 fl: und verspricht hiebey die über schon vom Vater bezahlte 12000 fl: noch darauf haftende Schulden pr: 13000 fl: gegen Leistung der vorhin habenden Sicherheit noch ferner getreulich zu verzinsen, oder nach vorgängig berechtigter Aufkündung anheim zu bezahlen. // ''
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''Es übergiebt daher voriger Herr Ambros Elixhauser ermeldet [?] seinem Sohn Franz die bisher besessene Höllbräu-Behausung, Fahrnisse, die sowohl im Extraditions-Protokoll vom 18 te Februar 1788 enthalten, als seither beigeschaft, und in nebengesezter Aufschreibung angemerkt sind, samt allen rechtlichen Ein- und Zugehörungen um die genannte Summe per 25000 fl: schreibe Fünf und zwanzig tausend [[Gulden]] also und dergestalten, daß erwähnt sein Sohn Franz von heute an hievon vollständiger Eigenthümer seyn solle. // 2 ts Uebernimmt oft gesagter Franz Elixhau- / ser dieses Anwesen mit allen Schulden herein, und hinaus, wie selbe darauf haften, und überhaupts hinach genannt sind, um vorige 25000 fl: und verspricht hiebey die über schon vom Vater bezahlte 12000 fl: noch darauf haftende Schulden pr: 13000 fl: gegen Leistung der vorhin habenden Sicherheit noch ferner getreulich zu verzinsen, oder nach vorgängig berechtigter Aufkündung anheim zu bezahlen. // ''
    
Drittens: Ein mütterliches Erbe von 10.000 Gulden, der Bruder Johann Elixhauser und dessen Anspruch auf 3.000 Gulden für dessen "Versorgung" werden genannt. / Das mütterliche Erbteil für den Bruder Johann beträgt 7.000 Gulden. Viertens: Falls der Vater stirbt, ohne dass vorher das Stieglbräuhaus übergeben worden ist, so hat Franz als Erstgeborener / das Recht, dieses zu übernehmen, muss aber dem Bruder Johann dann die "Höllbräu-Behausung" überlassen, und zwar in dem Umfang, wie er sie jetzt erhält. / Fünftens: Damit diese mögliche Übergabe eine Grundlage hat, wird in die vorliegende Abmachung ein Inventar "wörtlich eingeschaltet". / Folgend wird ein "außergerichtliches Inventar" vom 10. Oktober 1791 aufgelistet: Gerste, Malz, Hopfen mit Mengenangaben, Heu und Stroh "nicht viel" / Holz, "vorräthiges Bier 127 Eimer" und Hafer. Dem gegenüber stehen Schulden bzw. Verbindlichkeiten, u.a.: Hauszins für einen "geistlichen Herrn", für einen Kupferschmied und einen Schmied "im Grieß", ein Seifensieder und ein Schlosser. / Die Anzahl der Fässer wird verrechnet; Steuern sind zu "Martini" und "Georgi" zu zahlen, / und etliche weitere Posten werden jeweils mit Geldsummenangaben aufgelistet, u.a. "Bürstenbinder", "Stockfischkonto", "Malzbrecher" und "Schleifmüller". / dito / Die Hausknechte und deren (vereinbarter) Lohn werden erwähnt, u.a.: Oberbrauknecht, Hausknecht, Oberkellner, Köchin, Kuchlmensch. /  
 
Drittens: Ein mütterliches Erbe von 10.000 Gulden, der Bruder Johann Elixhauser und dessen Anspruch auf 3.000 Gulden für dessen "Versorgung" werden genannt. / Das mütterliche Erbteil für den Bruder Johann beträgt 7.000 Gulden. Viertens: Falls der Vater stirbt, ohne dass vorher das Stieglbräuhaus übergeben worden ist, so hat Franz als Erstgeborener / das Recht, dieses zu übernehmen, muss aber dem Bruder Johann dann die "Höllbräu-Behausung" überlassen, und zwar in dem Umfang, wie er sie jetzt erhält. / Fünftens: Damit diese mögliche Übergabe eine Grundlage hat, wird in die vorliegende Abmachung ein Inventar "wörtlich eingeschaltet". / Folgend wird ein "außergerichtliches Inventar" vom 10. Oktober 1791 aufgelistet: Gerste, Malz, Hopfen mit Mengenangaben, Heu und Stroh "nicht viel" / Holz, "vorräthiges Bier 127 Eimer" und Hafer. Dem gegenüber stehen Schulden bzw. Verbindlichkeiten, u.a.: Hauszins für einen "geistlichen Herrn", für einen Kupferschmied und einen Schmied "im Grieß", ein Seifensieder und ein Schlosser. / Die Anzahl der Fässer wird verrechnet; Steuern sind zu "Martini" und "Georgi" zu zahlen, / und etliche weitere Posten werden jeweils mit Geldsummenangaben aufgelistet, u.a. "Bürstenbinder", "Stockfischkonto", "Malzbrecher" und "Schleifmüller". / dito / Die Hausknechte und deren (vereinbarter) Lohn werden erwähnt, u.a.: Oberbrauknecht, Hausknecht, Oberkellner, Köchin, Kuchlmensch. /  
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== Ehevertrag vom 16. Jänner 1792 ==
 
== Ehevertrag vom 16. Jänner 1792 ==
 
==== Ehevertrag Elixhauser – Hofmann / Kobler, Salzburg 16. Jänner 1792 ====
 
==== Ehevertrag Elixhauser – Hofmann / Kobler, Salzburg 16. Jänner 1792 ====
Ehevertrag zwischen Franz Elixhauser (* 1764; † 1793), Sohn des [[Johann Ambros Elixhauser]], und der Francisca Hofmann (* 1762; † 1837), in zweiter Ehe 1794 verheiratet Kobler, Mutter der [[Franziska Kobler]], in Salzburg vom 16. Jänner 1792. Aktenformat 30,5 x 20 cm, goldener [Kupfer-]papier-Umschlag, fadengebunden mit roten Lacksiegeln, drei Bögen; / = Seitenwechsel; // = Absatz; Leseabsätze eingefügt; [Ergänzung]; [?] fraglich; XX = unleserlich<ref>Die im Kanzleistil handgeschriebene Akte verwendet verschiedene Schriftgrößen und Schrifttypen (aus den drei Fotos ersichtlich), die bei der Übertragung von mir [O. H.] nicht berücksichtigt wurden. Auch wurden das Schriftbild (Buchstabengrößen) und (im Zweifel) die Wortformen heutigem Gebrauch angepasst. Der Versuch der korrekten Übertragung spiegelt hoffentlich dennoch den wesentlichen Inhalt. Abgebildet werden die erste Seite, die achte Seite, das [[Höllbräu]] betreffend, und die letzte Seite mit den Unterschriften.</ref>:<br />
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Ehevertrag zwischen Franz Elixhauser (* 1764; † 1793), Sohn des [[Johann Ambros Elixhauser]], und der Francisca Hofmann (* 1762; † 1837), in zweiter Ehe 1794 verheiratet Kobler, Mutter der [[Franziska Kobler]], in Salzburg vom 16. Jänner 1792. Aktenformat 30,5 x 20 cm, goldener [Kupfer-]papier-Umschlag, fadengebunden mit roten Lacksiegeln, drei Bögen; / = Seitenwechsel; // = Absatz; Leseabsätze eingefügt; [Ergänzung]; [?] fraglich; XX = unleserlich<ref>Die im Kanzleistil handgeschriebene Akte verwendet verschiedene Schriftgrößen und Schrifttypen (aus den drei Fotos ersichtlich), die bei der Übertragung von mir [O. H.] nicht berücksichtigt wurden. Auch wurden das Schriftbild (Buchstabengrößen) und (im Zweifel) die Wortformen heutigem Gebrauch angepasst. Der Versuch der korrekten Übertragung spiegelt hoffentlich dennoch den wesentlichen Inhalt. Abgebildet werden die erste Seite, die achte Seite, das [[Höllbräu]] betreffend, und die letzte Seite mit den Unterschriften.</ref>:
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''In Namen der aller Heiligsten Dreyfaltigkeit Gott des Vaters, Gott des Sohns, Gott des Heil: Geistes. Amen. // Kund und zu wissen seye hiemit, welcher gestalten zwischen dem Wohledlen und Wohlfürnemmen Herrn Franz Elixhauser bürgerl. Bierbräuer an der Höll allhier zu Salzburg als Hochzeitern an Einem: dann der vielehren und tugendreichen Jungfrau Franziska Hofmanninn bürgerl. Ledermeisters Tochter der orthen als Hochzeiterin am anderen Theile folgende Ehepakten mit Beyziehung deren am End unter-/schriebenen und zu diesem Akt sonderbar erbetten[en] Hhl:'' [hochlöblichen] ''Beyständern und Gezeugen zu beiderseitigem Belieben abgeredet und beschlossen worden, und zwar // Erstens wollen beyde Brautpersonen nach ihrer gegeneinander tragenden Achtung und Liebe miteinander ehrlich versprochen seyn, und diese ihre gemachte Eheverlobniß im Angesicht der Christkatholischen Kirche bestätigen lassen.<ref>Sie heiraten am 30. Jänner 1792.</ref> // Zweytens verspricht die Jungfrau Hochzeiterin ihren Hl.'' [hochlöblichen] ''Bräutigam und zukünftigen Ehewirth ihr mütterl: verstorbenes Erbtheil pr: 1000 Fl /: sage eintausend Gulden :/ nebst einer standmessigen wenigst auf 500 Fl. in Anschlag gebrachten Ausfertigung als ein wahres Heyrathgut / zuzubringen, und ihm unterthänig zu machen. Dagegen // ''
 
''In Namen der aller Heiligsten Dreyfaltigkeit Gott des Vaters, Gott des Sohns, Gott des Heil: Geistes. Amen. // Kund und zu wissen seye hiemit, welcher gestalten zwischen dem Wohledlen und Wohlfürnemmen Herrn Franz Elixhauser bürgerl. Bierbräuer an der Höll allhier zu Salzburg als Hochzeitern an Einem: dann der vielehren und tugendreichen Jungfrau Franziska Hofmanninn bürgerl. Ledermeisters Tochter der orthen als Hochzeiterin am anderen Theile folgende Ehepakten mit Beyziehung deren am End unter-/schriebenen und zu diesem Akt sonderbar erbetten[en] Hhl:'' [hochlöblichen] ''Beyständern und Gezeugen zu beiderseitigem Belieben abgeredet und beschlossen worden, und zwar // Erstens wollen beyde Brautpersonen nach ihrer gegeneinander tragenden Achtung und Liebe miteinander ehrlich versprochen seyn, und diese ihre gemachte Eheverlobniß im Angesicht der Christkatholischen Kirche bestätigen lassen.<ref>Sie heiraten am 30. Jänner 1792.</ref> // Zweytens verspricht die Jungfrau Hochzeiterin ihren Hl.'' [hochlöblichen] ''Bräutigam und zukünftigen Ehewirth ihr mütterl: verstorbenes Erbtheil pr: 1000 Fl /: sage eintausend Gulden :/ nebst einer standmessigen wenigst auf 500 Fl. in Anschlag gebrachten Ausfertigung als ein wahres Heyrathgut / zuzubringen, und ihm unterthänig zu machen. Dagegen // ''
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==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
<references/>
 
<references/>
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{{SORTIERUNG:Elixhauser, Franz de Paula}}
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[[Kategorie:Person]]
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[[Kategorie:Person (Geschichte)]]
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[[Kategorie:Wirtschaftstreibender]]
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[[Kategorie:Unternehmer]]
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[[Kategorie:Unternehmer (Geschichte)]]
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[[Kategorie:Handwerk]]
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[[Kategorie:Bier]]
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[[Kategorie:Bierbrauer]]
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[[Kategorie:Person (Gastronomie)]]
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[[Kategorie:Gastwirt]]
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[[Kategorie:Geboren 1764]]
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[[Kategorie:Gestorben 1793]]

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