Unter '''Nachkriegszeit''' versteht man in Österreich üblicherweise die dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] folgende Zeit der Besetzung Österreichs durch die vier alliierten Hauptmächte des Zweiten Weltkriegs − [[Russland|Sowjetunion]], [[Großbritannien]], [[USA]] und [[Frankreich]]<!--hier angeführt in derselben Reihenfolge wie im Staatsvertrag--> −, die im Jahr [[1955]] nach dem Abschluss des ''Staatsvertrages von Wien''<ref>|http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_152_0/1955_152_0.pdf BGBl. Nr. 152/1955]</ref> endete.
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Unter '''Nachkriegszeit''' versteht man in Österreich üblicherweise die dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] (und damit der [[NS-Zeit]]) folgende Zeit der Besetzung Österreichs durch die vier alliierten Hauptmächte des Zweiten Weltkriegs − [[Russland|Sowjetunion]], [[Großbritannien]], [[USA]] und [[Frankreich]]<!--hier angeführt in derselben Reihenfolge wie im Staatsvertrag--> −, die im Jahr [[1955]] nach dem Abschluss des ''Staatsvertrages von Wien''<ref>|http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_152_0/1955_152_0.pdf BGBl. Nr. 152/1955]</ref> endete.