* Die Betreuung der Gäste darf nur durch die Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Auch nicht von solchen seiner eigenen Familie. Auch keine Reinigungskräfte oder sonstige Hilfspersonen in der Gästebetreuung. | * Die Betreuung der Gäste darf nur durch die Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Auch nicht von solchen seiner eigenen Familie. Auch keine Reinigungskräfte oder sonstige Hilfspersonen in der Gästebetreuung. |