Das Pfleggericht Hüttenstein befand sich mit Sitz im [[Schloss Hüttenstein]] in [[St. Gilgen]]. [[1850]] übersiedelte es als [[Bezirksgericht St. Gilgen]] in das Ortszentrum, wo es Ende [[2002]] aufgelöst wurde.
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Das Pfleggericht Hüttenstein befand sich mit Sitz im [[Schloss Hüttenstein]] in [[St. Gilgen]]. [[1850]] übersiedelte es als [[Bezirksgericht St. Gilgen]] in das Ortszentrum, Ende [[2002]] wurde es aufgelöst.
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Seit dem [[14. Jahrhundert]] waren Pfleger auf Hüttenstein bekannt, die jedoch ihre Tätigkeit nicht ausübten. Dieses Amt hatte sich Pfalzgraf Rapoto von Ortenburg [[1291]] für das [[Abersee]]land noch vorbehalten. Nach [[1326]] unterstanden Salzburgische Untertanen dem [[Pfleggericht Wartenfels]] sowie ihren besonderen Herrschaften. Erst im [[16. Jahrhundert]] wurde ein eigenständiges Pfleggericht Hüttenstein eingerichtet. Um [[1565]] wurde dann ein Amtssitz für den Pfleger erbaut, das Schloss Hüttenstein.
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Seit dem [[14. Jahrhundert]] waren Pfleger auf Hüttenstein bekannt, die jedoch ihre Tätigkeit nicht ausübten. Dieses Amt hatte sich Pfalzgraf Rapoto von Ortenburg [[1291]] für das [[Abersee]]land noch vorbehalten. Nach [[1326]] unterstanden salzburgische Untertanen dem [[Pfleggericht Wartenfels]] sowie ihren besonderen Herrschaften. Erst im [[16. Jahrhundert]] wurde ein eigenständiges Pfleggericht Hüttenstein eingerichtet. Um [[1565]] wurde dann ein Amtssitz für den Pfleger erbaut, das Schloss Hüttenstein.