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Das '''Pfleggericht Hüttenstein''' war eines der ab dem [[13. Jahrhundert]] von den [[Salzburger Erzbischöfe]]n zur besseren Verwaltung geschaffenen [[Pfleggericht]]e.

== Über das Pfleggericht Hüttenstein ==
Das Pfleggericht Hüttenstein befand sich mit Sitz im [[Schloss Hüttenstein]] in [[St. Gilgen]]. [[1850]] übersiedelte es als [[Bezirksgericht St. Gilgen]] in das Ortszentrum, wo es Ende [[2002]] aufgelöst wurde.

Seit dem [[14. Jahrhundert]] waren Pfleger auf Hüttenstein bekannt, die jedoch ihre Tätigkeit nicht ausübten. Dieses Amt hatte sich Pfalzgraf Rapoto von Ortenburg [[1291]] für das [[Abersee]]land noch vorbehalten. Nach [[1326]] unterstanden Salzburgische Untertanen dem [[Pfleggericht Wartenfels]] sowie ihren besonderen Herrschaften. Erst im [[16. Jahrhundert]] wurde ein eigenständiges Pfleggericht Hüttenstein eingerichtet. Um [[1565]] wurde dann ein Amtssitz für den Pfleger erbaut, das Schloss Hüttenstein.

Einer der Pfleger war [[Balthasar Lürzer]].

== Quelle ==
* [[Friederike Zaisberger|Zaisberger, Friederike]], [[Walter Schlegel|Schlegel, Walter]]: [[Burgen und Schlösser in Salzburg (Zaisberger, Schlegel)|Burgen und Schlösser in Salzburg]], Band 2 "[[Flachgau]] und [[Tennengau]]", 1992, Seite 109


[[Kategorie:Flachgau]]
[[Kategorie:St. Gilgen]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Verwaltung (Geschichte)]]
[[Kategorie:Justiz]]
[[Kategorie:Justiz (Geschichte)]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]

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