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===Der Vater des Landes Salzburg===
 
===Der Vater des Landes Salzburg===
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[[Eberhard II. von Regensburg]] wird gerne als "Vater des Landes Salzburg" bezeichnet. In engem Zusammenwirken mit Kaiser Friedrich II., dem er trotz Kirchenbann bis in den Tod die Treue hielt, gelang ihm durch die Erwerbung von Grafschaften und Herrschaften der Aufbau eines großen, geschlossenen Herrschaftsgebietes. Während die benachbarten Bistümer Brixen und Trient damals von ihren weltlichen Schutzherren (Vögten), den Grafen von Tirol, in das werdende Land [[Tirol]] eingebunden wurde, setzte Eberhard in Salzburg die Entmachtung der Vögte durch. Rechtsprechung und Verwaltung übertrug er den von ihm eingesetzten Beamten und sicherte damit den Bestand der geistlichen Herrschaft für Jahrhunderte.  
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[[Eberhard II. von Regensberg]] wird gerne als "Vater des Landes Salzburg" bezeichnet. In engem Zusammenwirken mit Kaiser Friedrich II., dem er trotz Kirchenbann bis in den Tod die Treue hielt, gelang ihm durch die Erwerbung von Grafschaften und Herrschaften der Aufbau eines großen, geschlossenen Herrschaftsgebietes. Während die benachbarten Bistümer Brixen und Trient damals von ihren weltlichen Schutzherren (Vögten), den Grafen von Tirol, in das werdende Land [[Tirol]] eingebunden wurde, setzte Eberhard in Salzburg die Entmachtung der Vögte durch. Rechtsprechung und Verwaltung übertrug er den von ihm eingesetzten Beamten und sicherte damit den Bestand der geistlichen Herrschaft für Jahrhunderte.  
    
Seit dem [[12. Jahrhundert]] wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] als "Reichsfürsten" tituliert und waren damit den bayerischen Herzogen gleichgestellt. Trotzdem bestand das von ihnen beherrschte Fürstentum nur aus "Herrschaften und Territorien", aus "Grafschaften, Gerichten und Vogteien" und galt weiterhin als Teil des Herzogtums Bayern.
 
Seit dem [[12. Jahrhundert]] wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] als "Reichsfürsten" tituliert und waren damit den bayerischen Herzogen gleichgestellt. Trotzdem bestand das von ihnen beherrschte Fürstentum nur aus "Herrschaften und Territorien", aus "Grafschaften, Gerichten und Vogteien" und galt weiterhin als Teil des Herzogtums Bayern.
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