Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
kl. Erg.
Zeile 2: Zeile 2:     
== Einleitung ==
 
== Einleitung ==
Die ständische Vertretung, genannt "Hohe Salzburger Landschaft" oder "landschaftliches Collegium", bestand aus Vertretern des [[Prälatenstand]]es, des [[Adelsstand]]es und dem [[Vertreter der Städte und Märkte|Bürgerstand]] und tagte im [[Landhaus]].
+
Die ständische Vertretung, genannt "Hohe Salzburger Landschaft" oder "landschaftliches Collegium", bestand aus Vertretern des [[Prälatenstand]]es, des [[Adelsstand]]es und dem [[Vertreter der Städte und Märkte|Bürgerstand]]. Die von [[Fürsterzbischof]] [[Paris Graf Lodron]] [[1620]] erneuerte "Hohe Salzburger Landschaft" tagte zunächst im zweiten Stock der [[Neue Residenz|Neuen Residenz]],<ref>[[Adolph Bühler|Bühler, Adolph]]: "[[Salzburg und seine Fürsten]]", Seite 207</ref> später im [[Landhaus]].
    
== Zusammensetzung  ==
 
== Zusammensetzung  ==
Zeile 42: Zeile 42:  
Schon im [[10. Jahrhundert]] begannen die [[Salzburger Erzbischöfe]] mit Kauf- und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der [[13. Jahrhundert]]s – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in den [[Ministerialen]] aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. [[1473]] fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr [[1528]] stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Hohen Salzburger Landschaft.
 
Schon im [[10. Jahrhundert]] begannen die [[Salzburger Erzbischöfe]] mit Kauf- und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der [[13. Jahrhundert]]s – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in den [[Ministerialen]] aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. [[1473]] fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr [[1528]] stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Hohen Salzburger Landschaft.
   −
Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im [[Erzstift Salzburg]] den Status eines  vierten Standes auch durch den [[Salzburger Bauernaufstände]]n von [[1525]] und [[1526]] nicht erkämpfen.<ref>[http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45092 Historisches Lexikon Bayerns; Landstände des [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]]; Dr. [[Friederike Zaisberger]]]</ref>
+
Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im [[Erzstift Salzburg]] den Status eines  vierten Standes auch durch den [[Salzburger Bauernaufstände]]n von [[1525]] und [[1526]] nicht erkämpfen.<ref>[http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45092 Historisches Lexikon Bayerns; Landstände des [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]]; Dr. [[Friederike Zaisberger]]</ref>
    
Aus der Regierungszeit des Fürsterzbischofs [[Friedrich V. Graf von Schaunberg]] stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten.
 
Aus der Regierungszeit des Fürsterzbischofs [[Friedrich V. Graf von Schaunberg]] stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten.
   −
Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Hohen Salzburger Landschaft. Als Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] sich [[1594]] mit den Landständen nicht vergleichen konnte, setzte er die Landtage kurzer Hand zur Gänze aus. Auch unter seinem Nachfolger [[Markus Sittikus]] war die Landschaft außer Übung. Erst Fürsterzbischof [[Paris Graf Lodron]] setzte durch den Freiheitsbrief vom [[24. Juli]] [[1620]], dem sogenannten Fundationsbrief, die Privilegien der drei Landstände und die vier Erbämter wieder ein.<ref>[https://books.google.at/books?id=9ZEAAAAAcAAJ&pg=PA241&lpg=PA241&dq=wiederaufrichtung+der+Landschaft+salzburg&source=bl&ots=sYMn7TvnGy&sig=F28OavkZHOkNlpFN7tlh4EAAn3o&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjLjvuds6bfAhVRaFAKHfjnC-sQ6AEwAHoECAQQAQ#v=onepage&q=wiederaufrichtung%20der%20Landschaft%20salzburg&f=false Fundationsbrief vom 23. Juli 1620]</ref>. Fürsterzbischof Paris Lodron erneuerte die ständische Verfassung nicht umsonst. Die Stände musste die Schulden der [[Hofkammer]] übernehmen.  
+
Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Hohen Salzburger Landschaft. Als Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] sich [[1594]] mit den Landständen nicht vergleichen konnte, setzte er die Landtage kurzer Hand zur Gänze aus. Auch unter seinem Nachfolger [[Markus Sittikus]] war die Landschaft außer Übung. Erst Fürsterzbischof [[Paris Graf Lodron]] setzte durch den Freiheitsbrief vom [[24. Juli]] 1620, dem sogenannten Fundationsbrief, die Privilegien der drei Landstände und die vier Erbämter wieder ein.<ref>[https://books.google.at/books?id=9ZEAAAAAcAAJ&pg=PA241&lpg=PA241&dq=wiederaufrichtung+der+Landschaft+salzburg&source=bl&ots=sYMn7TvnGy&sig=F28OavkZHOkNlpFN7tlh4EAAn3o&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjLjvuds6bfAhVRaFAKHfjnC-sQ6AEwAHoECAQQAQ#v=onepage&q=wiederaufrichtung%20der%20Landschaft%20salzburg&f=false Fundationsbrief vom 23. Juli 1620]</ref>. Fürsterzbischof Paris Lodron erneuerte die ständische Verfassung nicht umsonst. Die Stände musste die Schulden der [[Hofkammer]] übernehmen.  
    
Gesamt-Landtage wurden dann nur noch drei Mal einberufen: [[1620]] und [[1637]] wegen des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]] und [[1797]] am Beginn der [[Salzburg unter Napoleon|Franzosenkriege]] 1797. Die letzte Landtafel wurde [[1739]] unter Fürsterzbischof [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt. Nach der [[Säkularisierung]] löste die bayerische Regierung die Salzburgische Landschaft am [[4. Oktober]] [[1811]] auf.  
 
Gesamt-Landtage wurden dann nur noch drei Mal einberufen: [[1620]] und [[1637]] wegen des [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieges]] und [[1797]] am Beginn der [[Salzburg unter Napoleon|Franzosenkriege]] 1797. Die letzte Landtafel wurde [[1739]] unter Fürsterzbischof [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt. Nach der [[Säkularisierung]] löste die bayerische Regierung die Salzburgische Landschaft am [[4. Oktober]] [[1811]] auf.  
Zeile 76: Zeile 76:  
* [https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landst%C3%A4nde_des_Erzstifts_Salzburg  www.historisches-lexikon-bayerns.de] "Landstände des Erzstifts Salzburg" von Friederike Zaisberger
 
* [https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landst%C3%A4nde_des_Erzstifts_Salzburg  www.historisches-lexikon-bayerns.de] "Landstände des Erzstifts Salzburg" von Friederike Zaisberger
 
* "[[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]]": "Reformation und katholische Reform", Band 3, Univ.-Doz. DDr. [[Franz Ortner]], Editions du Signe, Strasbourg, Frankreich, 1996, Seite 5   
 
* "[[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]]": "Reformation und katholische Reform", Band 3, Univ.-Doz. DDr. [[Franz Ortner]], Editions du Signe, Strasbourg, Frankreich, 1996, Seite 5   
 +
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
 
<references/>
 
<references/>

Navigationsmenü