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Das Beweisverfahren ergab eindeutig, dass NRAbg. Voithofer alles erdenklich Mögliche unternommen hatte, um durch die zuständigen Behörden den mysteriösen Fall aufklären zu lassen. Andererseits konnte das Gericht aber nicht zur Erkenntnis gelangen, dass der Angeklagte Friedrich Göttlich wider besseres Wissen seine Beschuldigungen gegen den Abgeordneten erhoben habe. Der Senat sprach Friedrich Göttlich von dem Vorwurf der Verleumdung frei.
 
Das Beweisverfahren ergab eindeutig, dass NRAbg. Voithofer alles erdenklich Mögliche unternommen hatte, um durch die zuständigen Behörden den mysteriösen Fall aufklären zu lassen. Andererseits konnte das Gericht aber nicht zur Erkenntnis gelangen, dass der Angeklagte Friedrich Göttlich wider besseres Wissen seine Beschuldigungen gegen den Abgeordneten erhoben habe. Der Senat sprach Friedrich Göttlich von dem Vorwurf der Verleumdung frei.
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Göttlich soll kurz vor dem Zusammenbruch im März, April und Anfang Mai 1945 an der Verlagerung von Millionenwerten in Gold, Silber und Schmuck im Raum [[Pongau]]-[[Pinzgau]] maßgeblich beteiligt gewesen sein.
    
== Quellen ==  
 
== Quellen ==  

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