Das Beweisverfahren ergab eindeutig, dass NRAbg. Voithofer alles erdenklich Mögliche unternommen hatte, um durch die zuständigen Behörden den mysteriösen Fall aufklären zu lassen. Andererseits konnte das Gericht aber nicht zur Erkenntnis gelangen, dass der Angeklagte Friedrich Göttlich wider besseres Wissen seine Beschuldigungen gegen den Abgeordneten erhoben habe. Der Senat sprach Friedrich Göttlich von dem Vorwurf der Verleumdung frei. | Das Beweisverfahren ergab eindeutig, dass NRAbg. Voithofer alles erdenklich Mögliche unternommen hatte, um durch die zuständigen Behörden den mysteriösen Fall aufklären zu lassen. Andererseits konnte das Gericht aber nicht zur Erkenntnis gelangen, dass der Angeklagte Friedrich Göttlich wider besseres Wissen seine Beschuldigungen gegen den Abgeordneten erhoben habe. Der Senat sprach Friedrich Göttlich von dem Vorwurf der Verleumdung frei. |