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erweitert, aber Organisation "Wildbach- und Lawinenverbauung" in eigenen Artikel ausgelagert
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[[Datei:Alpenblickgraben-Sperre, 20. März 2014.jpg|thumb|Die [[Alpenblickgraben-Sperre]] in [[Schüttdorf]]]]
 
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[[Datei:Gewässer in thalgau 031.jpg|thumb|Wildbachverbauung, [[Fischbach (Thalgau)|Fischbach]] in Thalgau]]
Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung''' dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch [[Wildbach|Wildbäche]] und mögliche [[Lawine]]n nicht nur aber vor allem im Bereich der [[Alpen]] gegeben sind.  
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Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung''' dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch [[Wildbach|Wildbäche]] und mögliche [[Lawine]]n nicht nur, aber vor allem im Bereich der [[Alpen]] gegeben sind.  
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==Geschichte==
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Im Jahr [[1870]] haben einige Naturkatastrophen den Anlass für entsprechende Maßnahmen gegeben. Auf Basis des Reichsforstgesetzes gründete man infolgedessen im Jahr [[1884]] den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung und es wurde das "Wildbachverbauungsgesetz" beschlossen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird heute kurz "die.wildbach"  genannt (im vollen Namen''die.wildbach  und lawinenverbauung'' [WLV]).
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==Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg==
 
==Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg==
===Rahmenbedingungen===
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===Gegebenheiten===
Die Fläche des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]] beträgt 7 154 km². Sie ist verwaltungsmäßig in sechs politische Bezirke mit 119 Gemeinden unterteilt. Die Bevölkerungszahl beträgt ca. 524 400 Bewohner. Die Sektion Salzburg der Wildbach- und Lawinenverbauung ist für 1  299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km² verantwortlich, die etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes ausmachen. Darüber hinaus sind ca. drei Prozent der Gesamtfläche als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
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Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung werden im Einzugsgebiet von Wildbächen und Lawinen getroffen. Welche Gebiete als solche Einzugsgebiete zu gelten haben, ist durch Verordnung des [[Landeshauptmann]]s festgelegt. Im [[Bundesland Salzburg]] mit seiner Fläche von 7 155 km² bestanden im Jahr [[2011]] 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km², was etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes bedeutet. Dabei verteilen sich (2011, 2024)
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* die Wildbacheinzugsgebiete auf 114 der 119 [[Gemeinden im Bundesland Salzburg|Salzburger Gemeinden]] (die Ausnahmen sind die [[Stadt Salzburg]] sowie die [[Flachgau]]er Gemeinden [[Anif]], [[Bürmoos]], [[Lamprechtshausen]] und [[St. Georgen bei Salzburg]]),
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* die Lawineneinzugsgebiete auf 72 Gemeinden (im [[Flachgau]]: [[Ebenau]], [[Faistenau]], [[Grödig]], [[Hintersee]], [[St. Gilgen]] und [[Strobl]], in den anderen Gauen: alle Gemeinden, außer ([[Tennengau]]:) [[Adnet]], [[Kuchl]], [[Oberalm]], [[Puch bei Hallein]], ([[Pongau]]:) [[Eben im Pongau]], [[Forstau]], [[Pfarrwerfen]], [[Radstadt]], [[Schwarzach im Pongau]], ([[Lungau]]:) [[St. Andrä im Lungau]], [[Tamsweg]], [[Unternberg]], ([[Pinzgau]]:) [[Bruck an der Großglocknerstraße]], [[Leogang]] und [[Stuhlfelden]]).  
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===Organisationsform===
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Darüber hinaus sind ca. drei Prozent der Gesamtfläche des Landes als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
Die Sektion Salzburg umfasst drei Gebietsbauleitungen (GBL). Es ist dies die Gebietsbauleitung [[Pongau]], [[Flachgau]] und [[Tennengau]], die für die politischen Bezirke [[Hallein]], [[Stadt Salzburg]], [[Flachgau|Salzburg Umgebung]], und einen Teil von [[St. Johann im Pongau]] zuständig ist. Die GBL [[Lungau]] betreut den Zuständigkeitsbereich des Bezirkes [[Tamsweg]] und einen Teil von [[St. Johann im Pongau]]. Der Bezirk [[Zell am See]] fällt in den Zuständigkeitsbereich der GBL [[Pinzgau]].
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==Aufgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung==
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20 Prozent der Salzburger Bevölkerung können an ihren Wohnorten von den Gefahren von Wildbächen und Lawinen betroffen sein. Es bestehen (2024) mehr als 7 000 Schutzbauten. Mehrmals pro Jahr halten die Verbauungen mittlerweile oft mächtige Massen an Material bei Unwettern zurück. Rund 38 Millionen Euro werden (Stand: 2024) pro Jahr im Land Salzburg in Schutzbauten investiert. Den Großteil der Kosten trägt der Bund, aber auch das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land]] und die jeweiligen Wildbachgenossenschaften zahlen mit.  
===Gefahrenerfassung===
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Dazu zählen Gefahren, die in den Einzugs- und Risikogebieten durch Wildbäche, Lawinen und Erosion im Gebiet der jeweiligen Gebietsbauleitung drohen. Sie müssen fachkundig erfasst, analysiert und eingeschätzt werden.
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=====Kernleistungen =====
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===Organisation===
Zu den Kernleistungen der Gebietsbauleitungen zählen
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:Hauptartikel "[[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg]]"
* Kompetente und bürgernahe Beratung,  
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Für die Zwecke der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht im Bundesdienst die bundesweite Organisation "forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung" mit einer [[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg|Sektion Salzburg]]. Diese umfasst drei Gebietsbauleitungen – eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau und eine für das übrige Landesgebiet.
* Sachverständigentätigkeit
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* Gefahrenzonenplanung
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Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird aber auch von Wildbachgenossenschaften mitgetragen. 272 dieser Wildbachgenossenschaften gibt es in Salzburg. Es gibt dadurch eine sehr große Identifikation mit den Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder dieser Wildbach-Wassergenossenschaft kümmern sich um die Schutzmaßnahmen und prüfen etwa nach einem Gewitterereignis, ob die Sperre voll ist und daher die ''Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg'' alarmiert werden muss.
* Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung und die
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* Förderungsabwicklung.
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== Weblinks ==
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* INSPIRE Metadatensuche:
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** [https://geometadatensuche.inspire.gv.at/metadatensuche/mqZcigHG/api/records/c5204acc-dbc1-4dce-882e-ab2eebab6db1 Verordnete Wildbacheinzugsgebiete Österreichs]
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** [https://geometadatensuche.inspire.gv.at/metadatensuche/srv/api/records/3b4b9306-77e7-47ab-bb23-67b2ad16b3a9 Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs]
    
==Quellen==
 
==Quellen==
{{homepage|http://www.die-wildbach.at}}
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* [http://www.die-wildbach.at| "die Wildbach" – Webseiten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung"], abgerufen am 14. Dezember 2011
* [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at]
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* [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at], abgerufen am 14. Dezember 2011, bei einer Überprüfung am 21. Oktober 2024 nicht mehr abrufbar
== Weblinks ==
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* Forstgesetz 1975 (ForstG), BGBl. Nr. 440/1975, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 geltenden Fassung], VII. Abschnitt: Schutz vor Wildbächen und Lawinen (abgerufen am 21. Oktober 2024)
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000531 Gesamte Rechtsvorschrift für Wildbach- und Lawinenverzeichnis]
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* Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Salzburg festgelegt werden, [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000531 geltende Fassung] (abgerufen am 21. Oktober 2024)
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*[[ORF Salzburg]], 19. Oktober 2024: [https://salzburg.orf.at/stories/3277924/ Pinzgauer neuer Landesleiter bei Wildbachverbauung]
    
[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
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[[Kategorie:Ämter und Behörden]]
 

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