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[[Datei:Lawinenschutz Bad Gastein.jpg|thumb|Lawinenschutzbauten über [[Bad Gastein]], Zoomaufnahme vom [[Stubnerkogel]]]]
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{{Dieser Artikel|bietet allgemeine Informationen über die [[Wildbach- und Lawinenverbauung]]. Über die für das Land Salzburg zuständige Teilorganisation informiert der Artikel [[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg]].}}
[[Datei:Geschiebesperre, Mühlbachtal 9.jpg|thumb|Geschiebe-Rückhaltesperre im Bett des [[Mühlbach (Niedernsill)]]]]
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[[Datei:Lawinenschutz Bad Gastein.jpg|thumb|Lawinenschutzbauten über [[Bad Gastein]], Zoomaufnahme vom [[Stubnerkogel]].]]
[[Datei:Alpenblickgraben-Sperre, 20. März 2014.jpg|thumb|Die [[Alpenblickgraben-Sperre]] in [[Schüttdorf]]]]
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[[Datei:Gewässer in thalgau 031.jpg|thumb|Wildbachverbauung, [[Fischbach (Thalgau)|Fischbach]] in Thalgau]]
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Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung''' dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch [[Wildbach|Wildbäche]] und mögliche [[Lawine]]n nicht nur, aber vor allem im Bereich der [[Alpen]] gegeben sind.
Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung''' dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch [[Wildbach|Wildbäche]] und mögliche [[Lawine]]n nicht nur, aber vor allem im Bereich der [[Alpen]] gegeben sind.  
      
==Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg==
 
==Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg==
 
===Gegebenheiten===
 
===Gegebenheiten===
Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung werden im Einzugsgebiet von Wildbächen und Lawinen getroffen. Welche Gebiete als solche Einzugsgebiete zu gelten haben, ist durch Verordnung des [[Landeshauptmann]]s festgelegt. Im [[Bundesland Salzburg]] mit seiner Fläche von 7 155 km² bestanden im Jahr [[2011]] 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km², was etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes bedeutet. Dabei verteilen sich (2011, 2024)
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Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung werden im Einzugsgebiet von Wildbächen und Lawinen getroffen. Welche Gebiete als solche Einzugsgebiete gelten, ist durch Verordnung des [[Landeshauptmann]]s festgelegt. Im [[Bundesland Salzburg]] mit einer Fläche von 7 155 km² bestanden im Jahr [[2011]] 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km², was etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes bedeutet. Die Verteilung (Stand 2011 bzw. 2024) ist wie folgt:
* die Wildbacheinzugsgebiete auf 114 der 119 [[Gemeinden im Bundesland Salzburg|Salzburger Gemeinden]] (die Ausnahmen sind die [[Stadt Salzburg]] sowie die [[Flachgau]]er Gemeinden [[Anif]], [[Bürmoos]], [[Lamprechtshausen]] und [[St. Georgen bei Salzburg]]),
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* die Lawineneinzugsgebiete auf 72 Gemeinden (im [[Flachgau]]: [[Ebenau]], [[Faistenau]], [[Grödig]], [[Hintersee]], [[St. Gilgen]] und [[Strobl]], in den anderen Gauen: alle Gemeinden, außer ([[Tennengau]]:) [[Adnet]], [[Kuchl]], [[Oberalm]], [[Puch bei Hallein]], ([[Pongau]]:) [[Eben im Pongau]], [[Forstau]], [[Pfarrwerfen]], [[Radstadt]], [[Schwarzach im Pongau]], ([[Lungau]]:) [[St. Andrä im Lungau]], [[Tamsweg]], [[Unternberg]], ([[Pinzgau]]:) [[Bruck an der Großglocknerstraße]], [[Leogang]] und [[Stuhlfelden]]).  
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[[Datei:Geschiebesperre, Mühlbachtal 9.jpg|thumb|Geschiebe-Rückhaltesperre im Bett des [[Mühlbach (Niedernsill)]].]]
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* Die Wildbacheinzugsgebiete verteilen sich auf 114 der 119 [[Gemeinden im Bundesland Salzburg|Salzburger Gemeinden]] (Ausnahmen sind die [[Stadt Salzburg]] sowie die [[Flachgau]]er Gemeinden [[Anif]], [[Bürmoos]], [[Lamprechtshausen]] und [[St. Georgen bei Salzburg]]).
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* Die Lawineneinzugsgebiete liegen in 72 Gemeinden (im Flachgau: [[Ebenau]], [[Faistenau]], [[Grödig]], [[Hintersee (Ort)|Hintersee]], [[St. Gilgen]] und [[Strobl]]; in den anderen Gauen alle Gemeinden außer im [[Tennengau]] [[Adnet]], [[Kuchl]], [[Oberalm]] und [[Puch bei Hallein]]; im [[Pongau]] [[Eben im Pongau]], [[Forstau]], [[Pfarrwerfen]], [[Radstadt]] und [[Schwarzach im Pongau]]; im [[Lungau]] [[St. Andrä im Lungau]], [[Tamsweg]] und [[Unternberg]] sowie im [[Pinzgau]] [[Bruck an der Großglocknerstraße]], [[Leogang]] und [[Stuhlfelden]].
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Darüber hinaus sind ca. drei Prozent der Gesamtfläche des Landes als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
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Darüber hinaus sind etwa drei Prozent der Gesamtfläche des Landes als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
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20 Prozent der Salzburger Bevölkerung können an ihren Wohnorten von den Gefahren von Wildbächen und Lawinen betroffen sein. Es bestehen (2024) mehr als 7 000 Schutzbauten. Mehrmals pro Jahr halten die Verbauungen mittlerweile große Materialmassen bei Unwettern zurück. Rund 38 Millionen Euro werden (Stand: 2024) pro Jahr im Land Salzburg in Schutzbauten investiert. Den Großteil der Kosten trägt der Bund, aber auch das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land]] und die jeweiligen Wildbachgenossenschaften zahlen mit.
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20 Prozent der Salzburger Bevölkerung können an ihren Wohnorten von den Gefahren von Wildbächen und Lawinen betroffen sein. Es bestehen (2024) mehr als 7 000 Schutzbauten. Mehrmals pro Jahr halten die Verbauungen mittlerweile oft mächtige Massen an Material bei Unwettern zurück. Rund 38 Millionen Euro werden (Stand: 2024) pro Jahr im Land Salzburg in Schutzbauten investiert. Den Großteil der Kosten trägt der Bund, aber auch das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land]] und die jeweiligen Wildbachgenossenschaften zahlen mit.  
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[[Datei:Gewässer in thalgau 031.jpg|thumb|Wildbachverbauung, [[Fischbach (Thalgau)|Fischbach]] in [[Thalgau]].]]
    
===Organisation===
 
===Organisation===
:Hauptartikel "[[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg]]"
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:''Hauptartikel [[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg]]''
Für die Zwecke der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht im Bundesdienst die bundesweite Organisation "forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung" mit einer [[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg|Sektion Salzburg]]. Diese umfasst drei Gebietsbauleitungen eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau und eine für das übrige Landesgebiet.
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Für die Zwecke der Wildbach- und Lawinenverbauung besteht im Bundesdienst die bundesweite Organisation "Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung" mit einer [[Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg|Sektion Salzburg]]. Diese umfasst drei Gebietsbauleitungen: eine für den Pinzgau, eine für den Lungau und den östlichen Pongau sowie eine für das übrige Landesgebiet.
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Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird aber auch von Wildbachgenossenschaften mitgetragen. 272 dieser Wildbachgenossenschaften gibt es in Salzburg. Es gibt dadurch eine sehr große Identifikation mit den Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder dieser Wildbach-Wassergenossenschaft kümmern sich um die Schutzmaßnahmen und prüfen etwa nach einem Gewitterereignis, ob die Sperre voll ist und daher die ''Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg'' alarmiert werden muss.
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Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird auch von Wildbachgenossenschaften mitgetragen. 272 dieser Wildbachgenossenschaften gibt es in Salzburg. Dadurch entsteht eine sehr große Identifikation mit den Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder dieser Wildbachgenossenschaften kümmern sich um die Schutzmaßnahmen und prüfen etwa nach einem [[Gewitter]], ob die Sperre voll ist und daher die ''Wildbach- und Lawinenverbauung Salzburg'' alarmiert werden muss.
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[[Datei:Alpenblickgraben-Sperre, 20. März 2014.jpg|thumb|Die [[Alpenblickgraben-Sperre]] in [[Schüttdorf]].]]
    
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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==Quellen==
 
==Quellen==
* [http://www.die-wildbach.at| "die Wildbach" – Webseiten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung"], abgerufen am 14. Dezember 2011
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* [http://www.die-wildbach.at "die Wildbach" – Webseiten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung], abgerufen am 14. Dezember 2011
* [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at], abgerufen am 14. Dezember 2011, bei einer Überprüfung am 21. Oktober 2024 nicht mehr abrufbar  
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* [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at], abgerufen am 14. Dezember 2011, bei einer Überprüfung am 21. Oktober 2024 nicht mehr abrufbar
 
* Forstgesetz 1975 (ForstG), BGBl. Nr. 440/1975, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 geltenden Fassung], VII. Abschnitt: Schutz vor Wildbächen und Lawinen (abgerufen am 21. Oktober 2024)
 
* Forstgesetz 1975 (ForstG), BGBl. Nr. 440/1975, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 geltenden Fassung], VII. Abschnitt: Schutz vor Wildbächen und Lawinen (abgerufen am 21. Oktober 2024)
 
* Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Salzburg festgelegt werden, [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000531 geltende Fassung] (abgerufen am 21. Oktober 2024)
 
* Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Salzburg festgelegt werden, [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000531 geltende Fassung] (abgerufen am 21. Oktober 2024)
*[[ORF Salzburg]], 19. Oktober 2024: [https://salzburg.orf.at/stories/3277924/ Pinzgauer neuer Landesleiter bei Wildbachverbauung]
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* [[ORF Salzburg]], 19. Oktober 2024: [https://salzburg.orf.at/stories/3277924/ Pinzgauer neuer Landesleiter bei Wildbachverbauung]
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[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
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[[Kategorie:Verwaltung]]
 
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