Der allseitig von einem erweiterten Schlossgarten, dem [[Landschaftsgarten Hellbrunn]], umgebenen ist von einer langen Gartenmauer begrenzt. Der Garten von Schloss Hellbrunn steht seit dem Jahr [[2014]] wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung unter [[Denkmalschutz]].<ref>Quelle [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184 Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG) StF: BGBl. Nr. 533/1923 (NR: GP I 1513 AB 1703 S. 209.)]</ref> | Der allseitig von einem erweiterten Schlossgarten, dem [[Landschaftsgarten Hellbrunn]], umgebenen ist von einer langen Gartenmauer begrenzt. Der Garten von Schloss Hellbrunn steht seit dem Jahr [[2014]] wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung unter [[Denkmalschutz]].<ref>Quelle [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184 Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG) StF: BGBl. Nr. 533/1923 (NR: GP I 1513 AB 1703 S. 209.)]</ref> |