| − | [[1520]] wurde das erste Bürgerhaus in der Stadt mit fließendem Brunnenwasser versorgt. Erst nachdem [[1631]] mehrere [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]] um Erlaubnis ansuchten, Brunnhauswasser in ihr Haus leiten zu dürfen, beschloss der [[Salzburger Stadtsenat]] eine Wasserordnung. Die Anschlussgebühr betrug 100 [[Gulden]], ein auch für damalige Zeiten recht beachtlicher Betrag, sowie einen jährlichen Wasserzins von fünf Gulden. Als Maßeinheit galt der ''Steften'', der den Durchmesser des Wasserrohres angab. Durch ein einen Steften starkes Rohr flossen ständig sechs ''Wiener Maß'', das sind 8,491 Liter Wasser pro Minute. | + | [[1520]] wurde das erste Bürgerhaus in der Stadt mit fließendem Brunnenwasser versorgt. Erst nachdem [[1631]] mehrere [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]] um Erlaubnis ansuchten, Brunnhauswasser in ihr Haus leiten zu dürfen, beschloss der [[Salzburger Stadtrat]] eine Wasserordnung. Die Anschlussgebühr betrug 100 [[Gulden]], ein auch für damalige Zeiten recht beachtlicher Betrag, sowie einen jährlichen Wasserzins von fünf Gulden. Als Maßeinheit galt der ''Steften'', der den Durchmesser des Wasserrohres angab. Durch ein einen Steften starkes Rohr flossen ständig sechs ''Wiener Maß'', das sind 8,491 Liter Wasser pro Minute. |