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[[1804]] nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel "''Kaiser von Österreich''" an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das [[1815]] hinzugekommene [[Italien#Übersicht über bestehende und ehemalige Territorien|Lombardo-Venetianische Königreich]] ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die "deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie" einschließlich [[Kroatien|Dalmatien]]s und [[Galizien]]s. In der Pillersdorfschen Verfassung von [[1848]] wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals "deutsche Erbländer" genannten, zum "österreichischen Kaiserstaat" zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als "Kronländer" in den österreichischen Kaiserstaat einbezog.
 
[[1804]] nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel "''Kaiser von Österreich''" an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das [[1815]] hinzugekommene [[Italien#Übersicht über bestehende und ehemalige Territorien|Lombardo-Venetianische Königreich]] ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die "deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie" einschließlich [[Kroatien|Dalmatien]]s und [[Galizien]]s. In der Pillersdorfschen Verfassung von [[1848]] wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals "deutsche Erbländer" genannten, zum "österreichischen Kaiserstaat" zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als "Kronländer" in den österreichischen Kaiserstaat einbezog.
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===Österreich-Ungarn (ab 1867)===
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===Österreich-Ungarn ab 1867===
 
[[1867]] - Lombardo-Venetien war inzwischen verloren – wurde der Kaiserstaat in die Doppelmonarchie "Österreich-Ungarn" umgewandelt. Die österreichische [[Reich#Reich_und_Reichsh.C3.A4lften|Reichshälfte]] dieser [[Habsburgermonarchie]] hieß aber amtlich nicht "Österreich", sondern "die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder", nichtamtlich auch "Cisleithanien" oder eben sehr wohl "Österreich". Offiziell wurde "Österreich" als Name der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" erst [[1915]] eingeführt.<ref>Vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Cisleithanien#Namensgebung.2C_Gebietsumfang "Cisleithanien".]</ref> Sie war in [[Habsburgermonarchie#Kronländer|Kronländer]] organisiert, Salzburg war ein [[Kronland Salzburg|eigenes Kronland]].
 
[[1867]] - Lombardo-Venetien war inzwischen verloren – wurde der Kaiserstaat in die Doppelmonarchie "Österreich-Ungarn" umgewandelt. Die österreichische [[Reich#Reich_und_Reichsh.C3.A4lften|Reichshälfte]] dieser [[Habsburgermonarchie]] hieß aber amtlich nicht "Österreich", sondern "die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder", nichtamtlich auch "Cisleithanien" oder eben sehr wohl "Österreich". Offiziell wurde "Österreich" als Name der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" erst [[1915]] eingeführt.<ref>Vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Cisleithanien#Namensgebung.2C_Gebietsumfang "Cisleithanien".]</ref> Sie war in [[Habsburgermonarchie#Kronländer|Kronländer]] organisiert, Salzburg war ein [[Kronland Salzburg|eigenes Kronland]].