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| | ==Der Österreich-Begriff aus historischer Sicht== | | ==Der Österreich-Begriff aus historischer Sicht== |
| | ===Österreich im Römisch-Deutschen Reich=== | | ===Österreich im Römisch-Deutschen Reich=== |
| − | Die Bezeichnung "Österreich“ galt im Laufe des letzten Jahrtausends für sehr unterschiedliche Gebiete: | + | Die Bezeichnung "Österreich" galt im Laufe des letzten Jahrtausends für sehr unterschiedliche Gebiete: |
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| − | Um das Jahr [[996]] (Ostarrîchi) verstand man darunter einen Teil des heutigen Niederösterreich, später die gesamte Mark der Babenberger, die dann zum Herzogtum erhoben und zugleich um einen stattlichen Teil des heutigen Österreich vermehrt wurde. Später zum Erzherzogtum erhoben, meinte "Österreich“ in einem engen Sinne das in "''Österreich ob der Enns''“ (heute Oberösterreich) und "''Österreich unter der Enns''“ (heute Niederösterreich mit Wien) geteilte Territorium. | + | Um das Jahr [[996]] (Ostarrîchi) verstand man darunter einen Teil des heutigen Niederösterreich, später die gesamte Mark der Babenberger, die dann zum Herzogtum erhoben und zugleich um einen stattlichen Teil des heutigen Österreich vermehrt wurde. Später zum Erzherzogtum erhoben, meinte "Österreich" in einem engen Sinne das in "''Österreich ob der Enns''" (heute Oberösterreich) und "''Österreich unter der Enns''" (heute Niederösterreich mit Wien) geteilte Territorium. |
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| − | Vielfach wurde "Österreich“ in der Neuzeit auf die Gesamtheit der in den Grenzen des Heiligen Römischen [[Reich]]es Deutscher Nation gelegenen Territorien des Hauses Habsburg bzw. der deutschen (österreichischen), im Gegensatz zur spanischen, Linie der [[Habsburger]] bezogen. | + | Vielfach wurde "Österreich" in der Neuzeit auf die Gesamtheit der in den Grenzen des Heiligen Römischen [[Reich]]es Deutscher Nation gelegenen Territorien des Hauses Habsburg bzw. der deutschen (österreichischen), im Gegensatz zur spanischen, Linie der [[Habsburger]] bezogen. |
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| | Um [[1500]] kam für die habsburgische Ländergruppen – die damals noch nicht die [[Böhmen|böhmischen]] und ungarischen Länder umfasste - die Scheidung in | | Um [[1500]] kam für die habsburgische Ländergruppen – die damals noch nicht die [[Böhmen|böhmischen]] und ungarischen Länder umfasste - die Scheidung in |
| − | * "Niederösterreich“ (umfassend Österreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten, [[Slowenien|Krain]] sowie [[Küstenland|Görz]]) und | + | * "Niederösterreich" (umfassend Österreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten, [[Slowenien|Krain]] sowie [[Küstenland|Görz]]) und |
| − | * "Oberösterreich“ (Tirol sowie Streubesitz in Vorarlberg, [[Deutschland#Schwaben|Schwaben]] und [[Frankreich#Politische_Einteilung|Elsass]]) auf, | + | * "Oberösterreich" (Tirol sowie Streubesitz in Vorarlberg, [[Deutschland#Schwaben|Schwaben]] und [[Frankreich#Politische_Einteilung|Elsass]]) auf, |
| | * später | | * später |
| − | ** "Innerösterreich“ für Steiermark, Kärnten, Krain und Görz, | + | ** "Innerösterreich" für Steiermark, Kärnten, Krain und Görz, |
| − | ** "Vorderösterreich“ für die Gebiete westlich des Arlbergs.<ref>Vgl. den Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Habsburgische_Erblande#Erzherzogtum_.C3.96sterreich_und_seine_Nebenl.C3.A4nder_und_Gebiete ''"Habsburgische Erblande“''.]</ref> | + | ** "Vorderösterreich" für die Gebiete westlich des Arlbergs.<ref>Vgl. den Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Habsburgische_Erblande#Erzherzogtum_.C3.96sterreich_und_seine_Nebenl.C3.A4nder_und_Gebiete ''"Habsburgische Erblande"''.]</ref> |
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| − | Ein solcher engerer Sprachgebrauch kam auch in Bezeichnungen wie "Österreichische Hofkanzlei“ zum Ausdruck. Die österreichische Hofkanzlei war in ursprünglich zwei, später drei Abteilungen (später "Expeditionen“ genannt) untergliedert, entsprechend den Länderkomplexen Niederösterreich, Innerösterreich und Vorderösterreich. | + | Ein solcher engerer Sprachgebrauch kam auch in Bezeichnungen wie "Österreichische Hofkanzlei" zum Ausdruck. Die österreichische Hofkanzlei war in ursprünglich zwei, später drei Abteilungen (später "Expeditionen" genannt) untergliedert, entsprechend den Länderkomplexen Niederösterreich, Innerösterreich und Vorderösterreich. |
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| − | Dabei existierte auch ein umfassenderer Sprachgebrauch, der den von den Habsburgern, dem "Haus Österreich“, regierten Länderkomplex meinte. | + | Dabei existierte auch ein umfassenderer Sprachgebrauch, der den von den Habsburgern, dem "Haus Österreich", regierten Länderkomplex meinte. |
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| | ===Kaisertum Österreich bis 1867=== | | ===Kaisertum Österreich bis 1867=== |
| − | [[1804]] nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel "''Kaiser von Österreich''“ an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das [[1815]] hinzugekommene [[Italien#Übersicht über bestehende und ehemalige Territorien|Lombardo-Venetianische Königreich]] ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die "deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie“ einschließlich [[Kroatien|Dalmatien]]s und [[Galizien]]s. In der Pillersdorfschen Verfassung von [[1848]] wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals "deutsche Erbländer“ genannten, zum "österreichischen Kaiserstaat“ zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als "Kronländer“ in den österreichischen Kaiserstaat einbezog. | + | [[1804]] nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel "''Kaiser von Österreich''" an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das [[1815]] hinzugekommene [[Italien#Übersicht über bestehende und ehemalige Territorien|Lombardo-Venetianische Königreich]] ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die "deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie" einschließlich [[Kroatien|Dalmatien]]s und [[Galizien]]s. In der Pillersdorfschen Verfassung von [[1848]] wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals "deutsche Erbländer" genannten, zum "österreichischen Kaiserstaat" zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als "Kronländer" in den österreichischen Kaiserstaat einbezog. |
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| | ===Österreich-Ungarn (ab 1867)=== | | ===Österreich-Ungarn (ab 1867)=== |
| − | [[1867]] - Lombardo-Venetien war inzwischen verloren – wurde der Kaiserstaat in die Doppelmonarchie "Österreich-Ungarn" umgewandelt. Die österreichische [[Reich#Reich_und_Reichsh.C3.A4lften|Reichshälfte]] dieser [[Habsburgermonarchie]] hieß aber amtlich nicht "Österreich", sondern "die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder", nichtamtlich auch "Cisleithanien" oder eben sehr wohl "Österreich". Offiziell wurde "Österreich“ als Name der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" erst [[1915]] eingeführt.<ref>Vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Cisleithanien#Namensgebung.2C_Gebietsumfang "Cisleithanien".]</ref> Sie war in [[Habsburgermonarchie#Kronländer|Kronländer]] organisiert, Salzburg war ein [[Kronland Salzburg|eigenes Kronland]]. | + | [[1867]] - Lombardo-Venetien war inzwischen verloren – wurde der Kaiserstaat in die Doppelmonarchie "Österreich-Ungarn" umgewandelt. Die österreichische [[Reich#Reich_und_Reichsh.C3.A4lften|Reichshälfte]] dieser [[Habsburgermonarchie]] hieß aber amtlich nicht "Österreich", sondern "die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder", nichtamtlich auch "Cisleithanien" oder eben sehr wohl "Österreich". Offiziell wurde "Österreich" als Name der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" erst [[1915]] eingeführt.<ref>Vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Cisleithanien#Namensgebung.2C_Gebietsumfang "Cisleithanien".]</ref> Sie war in [[Habsburgermonarchie#Kronländer|Kronländer]] organisiert, Salzburg war ein [[Kronland Salzburg|eigenes Kronland]]. |
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| | === Die Gründung der Republik Österreich === | | === Die Gründung der Republik Österreich === |
| − | Als die Monarchie im Jahr [[1918]] zerfiel, war "Österreich“ Synonym für einen Vielvölkerstaat, und einer der aus diesem Vielvölkerstaat entstehenden Nationalstaaten wählte die Staatsbezeichnung "Deutschösterreich“, da er die deutschsprachigen Teile des Vielvölkerstaates in sich vereinigen wollte. Auf den Namensbestandteil "Deutsch-“ musste der neue Staat [[1919]] verzichten, und seitdem ist "Österreich“ der Name der Alpenrepublik. Die Verfassung von [[1934]] wählte den Staatsnamen "Bundesstaat Österreich“, der durch den [[Anschluss]] von [[1938]] an das [[Reich#Deutsches Reich|Deutsche Reich]] in das "Land Österreich“ übergeleitet wurde, das [[1940]] aufgelöst wurde. Die Staatsdoktrin geht allerdings davon aus, dass Österreich 1938 als Staat nicht unterging, sondern nur seine Handlungsfähigkeit verlor, die es 1945 wiedergewann. | + | Als die Monarchie im Jahr [[1918]] zerfiel, war "Österreich" Synonym für einen Vielvölkerstaat, und einer der aus diesem Vielvölkerstaat entstehenden Nationalstaaten wählte die Staatsbezeichnung "Deutschösterreich", da er die deutschsprachigen Teile des Vielvölkerstaates in sich vereinigen wollte. Auf den Namensbestandteil "Deutsch-" musste der neue Staat [[1919]] verzichten, und seitdem ist "Österreich" der Name der Alpenrepublik. Die Verfassung von [[1934]] wählte den Staatsnamen "Bundesstaat Österreich", der durch den [[Anschluss]] von [[1938]] an das [[Reich#Deutsches Reich|Deutsche Reich]] in das "Land Österreich" übergeleitet wurde, das [[1940]] aufgelöst wurde. Die Staatsdoktrin geht allerdings davon aus, dass Österreich 1938 als Staat nicht unterging, sondern nur seine Handlungsfähigkeit verlor, die es 1945 wiedergewann. |
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| | == Österreich und Salzburg == | | == Österreich und Salzburg == |