| − | Am [[Erzbischof#Fürsterzbischöfe|fürsterzbischöflichen]] Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier ''Hofämter'' von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als '''„Erbämter“''' bezeichnet. | + | Am [[Salzburger Hof|fürsterzbischöflichen Hof]] gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier ''Hofämter'' von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als '''„Erbämter“''' bezeichnet. |