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| − | '''"Anschluss“''' bedeutet in einem allgemeinen politisch-rechtlich-historischen Sinn die Eingliederung eines kleineren Territoriums in ein größeres. | + | '''"Anschluss"''' bedeutet in einem allgemeinen politisch-rechtlich-historischen Sinn die Eingliederung eines kleineren Territoriums in ein größeres. |
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| | == Einleitung == | | == Einleitung == |
| | So wird z. B. von einem Anschluss [[Salzburg (Bundesland)|Salzburgs]] ([[1816]]) oder [[Burgenland|Westungarns]] (1921) an [[Österreich]], vom Anschluss [[Liechtenstein]]s an das [[Schweiz]]er Zollgebiet udgl gesprochen. | | So wird z. B. von einem Anschluss [[Salzburg (Bundesland)|Salzburgs]] ([[1816]]) oder [[Burgenland|Westungarns]] (1921) an [[Österreich]], vom Anschluss [[Liechtenstein]]s an das [[Schweiz]]er Zollgebiet udgl gesprochen. |
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| − | In Österreich ist aber mit "Anschluss“ gemeinhin der ''Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich'' gemeint. [[Der Weg zum "Anschluss“ im März 1938]] wurde fünf Jahre lang von [[Adolf Hitler]] vorbereitet. | + | In Österreich ist aber mit "Anschluss" gemeinhin der ''Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich'' gemeint. [[Der Weg zum "Anschluss" im März 1938]] wurde fünf Jahre lang von [[Adolf Hitler]] vorbereitet. |
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| | ==Anschlussbestrebungen nach dem Ersten Weltkrieg== | | ==Anschlussbestrebungen nach dem Ersten Weltkrieg== |
| − | Durch den Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie entstand im Jahr [[1918]] u.a. die ''Republik Deutschösterreich'', die sich allerdings selbst nicht für lebensfähig hielt und den Anschluss an das – damals demokratische – Deutsche Reich anstrebte. Dieser und der Name "Deutschösterreich“ wurden ihr freilich von den Siegermächten untersagt. Trotzdem blieb der Anschluss ein Thema der österreichischen Politik. So fanden in mehreren Bundesländern "Anschlussabstimmungen“ statt, etwa im April 1921 in [[Tirol]] (145 302 Stimmen dafür, 1 805 dagegen) und im Mai 1921 im Land Salzburg (98 546 Stimmen dafür, 877 dagegen), allerdings aus außenpolitischen Rücksichten als "inoffiziell“ erklärt. Ein vorrangiges Ziel blieb der Anschluss während der [[Zwischenkriegszeit|Ersten Republik]] für die [[Großdeutsche Volkspartei]]. | + | Durch den Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie entstand im Jahr [[1918]] u.a. die ''Republik Deutschösterreich'', die sich allerdings selbst nicht für lebensfähig hielt und den Anschluss an das – damals demokratische – Deutsche Reich anstrebte. Dieser und der Name "Deutschösterreich" wurden ihr freilich von den Siegermächten untersagt. Trotzdem blieb der Anschluss ein Thema der österreichischen Politik. So fanden in mehreren Bundesländern "Anschlussabstimmungen" statt, etwa im April 1921 in [[Tirol]] (145 302 Stimmen dafür, 1 805 dagegen) und im Mai 1921 im Land Salzburg (98 546 Stimmen dafür, 877 dagegen), allerdings aus außenpolitischen Rücksichten als "inoffiziell" erklärt. Ein vorrangiges Ziel blieb der Anschluss während der [[Zwischenkriegszeit|Ersten Republik]] für die [[Großdeutsche Volkspartei]]. |
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| | Mit dem Aufstieg der [[NSDAP|Nationalsozialisten]] und deren Machtübernahme ([[1933]]) im Deutschen Reich wurde der Anschluss für die größeren politischen Lager – [[Christlichsoziale Partei|Christlichsoziale]] und [[SPÖ|Sozialdemokraten]] – zum Horrorszenario. Er war andererseits ein vorrangiges Ziel des nationalsozialistischen Deutschen Reichs und der seit [[1932]] politisch erstarkten österreichischen Nationalsozialisten. | | Mit dem Aufstieg der [[NSDAP|Nationalsozialisten]] und deren Machtübernahme ([[1933]]) im Deutschen Reich wurde der Anschluss für die größeren politischen Lager – [[Christlichsoziale Partei|Christlichsoziale]] und [[SPÖ|Sozialdemokraten]] – zum Horrorszenario. Er war andererseits ein vorrangiges Ziel des nationalsozialistischen Deutschen Reichs und der seit [[1932]] politisch erstarkten österreichischen Nationalsozialisten. |
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| | * der Bildung einer nationalsozialistischen österreichische Bundesregierung. | | * der Bildung einer nationalsozialistischen österreichische Bundesregierung. |
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| − | Am [[13. März]] erließ diese Bundesregierung das "Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19380004&seite=00000259 BGBl. Nr. 75/1938.]</ref>, das zugleich durch die deutsche Reichsregierung zum deutschen Reichsgesetz erklärt wurde<ref>Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19380004&seite=00000237&zoom=2 RGBl. I 1938, S. 237 f.]</ref>. Damit, am 13. März 1938, war der Anschluss formal in rechtlicher Hinsicht vollzogen. Dieser Vorgang wurde nachträglich durch eine gelenkte Volksabstimmung legitimiert, die ein überwältigendes Ja ergab. | + | Am [[13. März]] erließ diese Bundesregierung das "Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich"<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19380004&seite=00000259 BGBl. Nr. 75/1938.]</ref>, das zugleich durch die deutsche Reichsregierung zum deutschen Reichsgesetz erklärt wurde<ref>Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19380004&seite=00000237&zoom=2 RGBl. I 1938, S. 237 f.]</ref>. Damit, am 13. März 1938, war der Anschluss formal in rechtlicher Hinsicht vollzogen. Dieser Vorgang wurde nachträglich durch eine gelenkte Volksabstimmung legitimiert, die ein überwältigendes Ja ergab. |
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| | ==Der Anschluss in Salzburg== | | ==Der Anschluss in Salzburg== |
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| | ==Rechtliche Beurteilung== | | ==Rechtliche Beurteilung== |
| − | Da der Anschluss von außen gewaltsam herbeigeführt wurde, wurde seine Rechtsgültigkeit von Nachkriegsösterreich nicht anerkannt. Demnach war Österreich bis zu seiner Befreiung ([[1945]]) lediglich okkupiert und aus rechtlicher Sicht nie Teil des Deutschen Reiches ("Okkupationstheorie“). | + | Da der Anschluss von außen gewaltsam herbeigeführt wurde, wurde seine Rechtsgültigkeit von Nachkriegsösterreich nicht anerkannt. Demnach war Österreich bis zu seiner Befreiung ([[1945]]) lediglich okkupiert und aus rechtlicher Sicht nie Teil des Deutschen Reiches ("Okkupationstheorie"). |
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| | ==Quellen== | | ==Quellen== |