Trotz dieser gemeindepolitischen Probleme errichtete der Verschönerungsverein Neumarkt 24 Badekabinen mit Badesteg bis 1907 und legte einen festen Weg in der Ostbucht an. Der Badebetrieb nahm zu und so sah sich die [[Bezirkshauptmannschaft]] verlasst, mit der Verordnung Nr. 16.979 vom [[8. Juli]] [[1907]] zu veranlassen, dass für Männer und Frauen getrennte Badestunden einzuführen sind. Mit der Verordnung Nr. 18.921 vom [[24. Juli]] [[1917]] wurde die Erleichterung der ersten Verordnung erlassen, es reiche, wenn Männer und Frauen getrennte Badebereiche hätten und für Nichtschwimmer ein abgegrenzter Badebereich geschaffen werde, in dem diese gefahrlos baden können. | Trotz dieser gemeindepolitischen Probleme errichtete der Verschönerungsverein Neumarkt 24 Badekabinen mit Badesteg bis 1907 und legte einen festen Weg in der Ostbucht an. Der Badebetrieb nahm zu und so sah sich die [[Bezirkshauptmannschaft]] verlasst, mit der Verordnung Nr. 16.979 vom [[8. Juli]] [[1907]] zu veranlassen, dass für Männer und Frauen getrennte Badestunden einzuführen sind. Mit der Verordnung Nr. 18.921 vom [[24. Juli]] [[1917]] wurde die Erleichterung der ersten Verordnung erlassen, es reiche, wenn Männer und Frauen getrennte Badebereiche hätten und für Nichtschwimmer ein abgegrenzter Badebereich geschaffen werde, in dem diese gefahrlos baden können. |