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== Kurzparknachweis : ''StVO § 25 (4a)'' ==
 
== Kurzparknachweis : ''StVO § 25 (4a)'' ==
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In Kurzparkzonen (blau) sind für einspurige Kraftfahrzeuge Parkscheiben, Parkscheine oder andere Kontrollnachweise nicht vorgesehen.  
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In '''Kurzparkzonen''' (blau) sind für einspurige Kraftfahrzeuge Parkscheiben, Parkscheine oder andere Kontrollnachweise nicht vorgesehen.  
 
Es besteht deshalb auch keine überprüfbare Gebührenpflicht für einspurige Krafträder. (Maximale Parkdauer beachten!)  
 
Es besteht deshalb auch keine überprüfbare Gebührenpflicht für einspurige Krafträder. (Maximale Parkdauer beachten!)  
 
Dies gilt aber nicht für Motorräder mit Beiwagen, zweispurigem Anhänger, Trikes und Quads.
 
Dies gilt aber nicht für Motorräder mit Beiwagen, zweispurigem Anhänger, Trikes und Quads.
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