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114 Bytes hinzugefügt ,  23:06, 27. Apr. 2007
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Motorräder (Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:  
+
'''Motorräder''' (Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:  
1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht  
+
 
1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht  
+
- 1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht <br>
2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite  
+
- 1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht <br>
1 oder 2 Bremsleuchten  
+
- 2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite <br>
1 oder 2 Begrenzungsleuchten (Stadt-, Stand-, bzw. Parklicht)  
+
- 1 oder 2 Bremsleuchten <br>
1 oder 2 Schlussleuchten  
+
- 1 oder 2 Begrenzungsleuchten (Stadt-, Stand-, bzw. Parklicht)<br>
1 Kennzeichenleuchte  
+
- 1 oder 2 Schlussleuchten <br>
1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot)  
+
- 1 Kennzeichenleuchte <br>
 +
- 1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot) <br>
 +
 
 
Kontroll-Leuchte für Fernlicht: Farbe: blau; Symbol: nach links gerichteter Scheinwerfer mit 5 Streifen  
 
Kontroll-Leuchte für Fernlicht: Farbe: blau; Symbol: nach links gerichteter Scheinwerfer mit 5 Streifen  
 
Kontroll-Leuchte für Blinklicht: Farbe: grün; Symbol: 2 Pfeile nach links bzw. rechts gerichtet  
 
Kontroll-Leuchte für Blinklicht: Farbe: grün; Symbol: 2 Pfeile nach links bzw. rechts gerichtet  
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Seitliche gelbrote Rückstrahler an Motorrädern sind nicht mehr obligatorisch. (Zusatzbeleuchtung)  
 
Seitliche gelbrote Rückstrahler an Motorrädern sind nicht mehr obligatorisch. (Zusatzbeleuchtung)  
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Motorräder mit Beiwagen (Klasse L4e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:  
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'''Motorräder mit Beiwagen''' (Klasse L4e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:  
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1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht  
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- 1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht <br>
1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht  
+
- 1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht <br>
2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite  
+
- 2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite<br>
2 oder 3 Bremsleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf  
+
- 2 oder 3 Bremsleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf <br>
2 oder 3 Begrenzungsleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf  
+
- 2 oder 3 Begrenzungsleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf <br>
2 oder 3 Schlussleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf  
+
- 2 oder 3 Schlussleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf <br>
1 Kennzeichenleuchte  
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- 1 Kennzeichenleuchte <br>
1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten
+
- 1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten <br>
    
== Bereifung : ''KFG § 7 (1); KDV § 4'' ==
 
== Bereifung : ''KFG § 7 (1); KDV § 4'' ==
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