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Für '''Austausch'''-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:  
 
Für '''Austausch'''-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:  
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- die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),  
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- die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring), <br>
- die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und  
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- die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und <br>
- der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.  
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- der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.<br>
 
- Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.
 
- Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.
  
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