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| | Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen die bei ordnungsgemäßem Zustand des Fahrzeuges auf bloß unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind (unnötiges Gas geben, Laufen lassen des Motors am Stand), stellen eine Übertretung dar. | | Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen die bei ordnungsgemäßem Zustand des Fahrzeuges auf bloß unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind (unnötiges Gas geben, Laufen lassen des Motors am Stand), stellen eine Übertretung dar. |
| | Die zugelassenen Norm-Abgasgrenzwerte und Dezibel-Geräuschpegel sind einzuhalten. (Pickerl) | | Die zugelassenen Norm-Abgasgrenzwerte und Dezibel-Geräuschpegel sind einzuhalten. (Pickerl) |
| − | Schallpegel (Lärmmessung): | + | |
| | + | '''Schallpegel''' (Lärmmessung): |
| | Das Fahr- bzw. Betriebs-geräusch wird zyklisch bei Überprüfung anlässlich des EU-Typengenehmigungsverfahrens - Grenzwert 80 dB(A) - gemessen. | | Das Fahr- bzw. Betriebs-geräusch wird zyklisch bei Überprüfung anlässlich des EU-Typengenehmigungsverfahrens - Grenzwert 80 dB(A) - gemessen. |
| | Das Stand- bzw. Nahfeldpegel-geräusch wird punktuell bei Betriebstemperatur entsprechend den im Zulassungsschein angegebenen Nennwertdrehzahlbereichen gemessen. | | Das Stand- bzw. Nahfeldpegel-geräusch wird punktuell bei Betriebstemperatur entsprechend den im Zulassungsschein angegebenen Nennwertdrehzahlbereichen gemessen. |
| | Bei verkleideten Motorrädern kann zur Messung des Nahfeldpegels die Demontage von Teilen für den freien Zugang zum Motor und zum Anschluss des Drehzahlmessers erforderlich sein. | | Bei verkleideten Motorrädern kann zur Messung des Nahfeldpegels die Demontage von Teilen für den freien Zugang zum Motor und zum Anschluss des Drehzahlmessers erforderlich sein. |
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| − | Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich: | + | Für '''Austausch'''-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich: |
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| − | die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring), | + | - die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring), |
| − | die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und | + | - die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und |
| − | der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren. | + | - der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren. |
| − | Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen. | + | - Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen. |
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| | == Beladung : ''KFG § 101 (1)'' == | | == Beladung : ''KFG § 101 (1)'' == |