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Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen die bei ordnungsgemäßem Zustand des Fahrzeuges auf bloß unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind (unnötiges Gas geben, Laufen lassen des Motors am Stand), stellen eine Übertretung dar.  
 
Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen die bei ordnungsgemäßem Zustand des Fahrzeuges auf bloß unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind (unnötiges Gas geben, Laufen lassen des Motors am Stand), stellen eine Übertretung dar.  
 
Die zugelassenen Norm-Abgasgrenzwerte und Dezibel-Geräuschpegel sind einzuhalten. (Pickerl)  
 
Die zugelassenen Norm-Abgasgrenzwerte und Dezibel-Geräuschpegel sind einzuhalten. (Pickerl)  
Schallpegel (Lärmmessung):  
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'''Schallpegel''' (Lärmmessung):  
 
Das Fahr- bzw. Betriebs-geräusch wird zyklisch bei Überprüfung anlässlich des EU-Typengenehmigungsverfahrens - Grenzwert 80 dB(A) - gemessen.  
 
Das Fahr- bzw. Betriebs-geräusch wird zyklisch bei Überprüfung anlässlich des EU-Typengenehmigungsverfahrens - Grenzwert 80 dB(A) - gemessen.  
 
Das Stand- bzw. Nahfeldpegel-geräusch wird punktuell bei Betriebstemperatur entsprechend den im Zulassungsschein angegebenen Nennwertdrehzahlbereichen gemessen.  
 
Das Stand- bzw. Nahfeldpegel-geräusch wird punktuell bei Betriebstemperatur entsprechend den im Zulassungsschein angegebenen Nennwertdrehzahlbereichen gemessen.  
 
Bei verkleideten Motorrädern kann zur Messung des Nahfeldpegels die Demontage von Teilen für den freien Zugang zum Motor und zum Anschluss des Drehzahlmessers erforderlich sein.  
 
Bei verkleideten Motorrädern kann zur Messung des Nahfeldpegels die Demontage von Teilen für den freien Zugang zum Motor und zum Anschluss des Drehzahlmessers erforderlich sein.  
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Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:  
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Für '''Austausch'''-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:  
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die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),  
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- die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),  
die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und  
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- die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und  
der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.  
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- der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.  
Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.
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- Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.
    
== Beladung : ''KFG § 101 (1)'' ==
 
== Beladung : ''KFG § 101 (1)'' ==
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