Änderungen am Motorrad, welche im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichnete, wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffen, sind nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erlaubt. | Änderungen am Motorrad, welche im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichnete, wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffen, sind nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erlaubt. |