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Die Verletzung dieser Pflicht begründet, jedoch nur soweit es sich um einen allfälligen Schmerzensgeldanspruch handelt, im Fall der Tötung oder Verletzung des Benützers durch einen Unfall ein Mitverschulden an diesen Folgen im Sinne des Schadenersatzrechtes. Das Mitverschulden ist so weit nicht gegeben, als der Geschädigte (sein Rechtsnachfolger) beweist, dass die Folge in dieser Schwere auch beim Gebrauch des Sturzhelmes eingetreten wäre.
 
Die Verletzung dieser Pflicht begründet, jedoch nur soweit es sich um einen allfälligen Schmerzensgeldanspruch handelt, im Fall der Tötung oder Verletzung des Benützers durch einen Unfall ein Mitverschulden an diesen Folgen im Sinne des Schadenersatzrechtes. Das Mitverschulden ist so weit nicht gegeben, als der Geschädigte (sein Rechtsnachfolger) beweist, dass die Folge in dieser Schwere auch beim Gebrauch des Sturzhelmes eingetreten wäre.
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== Typenänderung ''KFG §§ 33 ff; KDV §§ 22a, 22b, 54a'' ==
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== Typenänderung : ''KFG §§ 33 ff; KDV §§ 22a, 22b, 54a'' ==
    
Änderungen am Motorrad, welche im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichnete, wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffen, sind nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erlaubt.  
 
Änderungen am Motorrad, welche im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichnete, wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffen, sind nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erlaubt.  
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Nationalrat - Entschließungsantrag betreffend die Erweiterung von nicht anzeigepflichtigen Änderungen (Anbau- und Zubehörteile).
 
Nationalrat - Entschließungsantrag betreffend die Erweiterung von nicht anzeigepflichtigen Änderungen (Anbau- und Zubehörteile).
      
== Überholverbot ''StVO § 16 (2)'' ==
 
== Überholverbot ''StVO § 16 (2)'' ==
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