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Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.
 
Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.
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== Sturzhelmgebrauch ''KFG §§ 5 (1), 106 (7), (8); KDV § 1e;'' ==
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== Sturzhelmgebrauch : ''KFG §§ 5 (1), 106 (7), (8); KDV § 1e;'' ==
 
   
 
   
 
Der Lenker eines Kraftrades (Klassen L1e - L5e) oder  
 
Der Lenker eines Kraftrades (Klassen L1e - L5e) oder  
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Unmöglichkeit der Helmbenützung wegen körperlicher Beschaffenheit (Kopfgröße etc.),  
 
Unmöglichkeit der Helmbenützung wegen körperlicher Beschaffenheit (Kopfgröße etc.),  
 
Fahrzeugen mit geschlossenem, kabinenartigen Aufbau, sofern durch ein geeignetes, technisch gleichwertiges Sicherungssystem (z.B. spezielles Gurtsystem) ausreichend Schutz geboten ist.  
 
Fahrzeugen mit geschlossenem, kabinenartigen Aufbau, sofern durch ein geeignetes, technisch gleichwertiges Sicherungssystem (z.B. spezielles Gurtsystem) ausreichend Schutz geboten ist.  
Die Verletzung dieser Pflicht begründet, jedoch nur soweit es sich um einen allfälligen Schmerzensgeldanspruch handelt, im Fall der Tötung oder Verletzung des Benützers durch einen Unfall ein Mitverschulden an diesen Folgen im Sinne des Schadenersatzrechtes. Das Mitverschulden ist so weit nicht gegeben, als der Geschädigte (sein Rechtsnachfolger) beweist, dass die Folge in dieser Schwere auch beim Gebrauch des Sturzhelmes eingetreten wäre.  
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Die Verletzung dieser Pflicht begründet, jedoch nur soweit es sich um einen allfälligen Schmerzensgeldanspruch handelt, im Fall der Tötung oder Verletzung des Benützers durch einen Unfall ein Mitverschulden an diesen Folgen im Sinne des Schadenersatzrechtes. Das Mitverschulden ist so weit nicht gegeben, als der Geschädigte (sein Rechtsnachfolger) beweist, dass die Folge in dieser Schwere auch beim Gebrauch des Sturzhelmes eingetreten wäre.
 
      
== Typenänderung ''KFG §§ 33 ff; KDV §§ 22a, 22b, 54a'' ==
 
== Typenänderung ''KFG §§ 33 ff; KDV §§ 22a, 22b, 54a'' ==
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