Änderungen

Keine Änderung der Größe ,  21:50, 27. Apr. 2007
Zeile 756: Zeile 756:  
Nationalrat - Entschließungsantrag betreffend die Erweiterung von nicht anzeigepflichtigen Änderungen (Anbau- und Zubehörteile).
 
Nationalrat - Entschließungsantrag betreffend die Erweiterung von nicht anzeigepflichtigen Änderungen (Anbau- und Zubehörteile).
   −
== Überholverbot ''StVO § 16 (2)'' ==
+
== Überholverbot : ''StVO § 16 (2)'' ==
    
Das Verkehrszeichen "Überholen verboten" bezieht sich lediglich auf das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge, sohin auch auf Motorräder mit Beiwagen.  
 
Das Verkehrszeichen "Überholen verboten" bezieht sich lediglich auf das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge, sohin auch auf Motorräder mit Beiwagen.  
 
Es dürfen daher einspurige Kraftfahrzeuge sowohl von mehr- als auch einspurigen Kraftfahrzeugen überholt werden.  
 
Es dürfen daher einspurige Kraftfahrzeuge sowohl von mehr- als auch einspurigen Kraftfahrzeugen überholt werden.  
Ein einspuriges überholendes Fahrzeug darf mit einem Motorrad (als Drittes) überholt werden, wenn der Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist.  
+
Ein einspuriges überholendes Fahrzeug darf mit einem Motorrad (als Drittes) überholt werden, wenn der Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist.
 
      
== Übungsfahrt ''KFG § 122; KDV § 63b; FSG § 10 (2)'' ==
 
== Übungsfahrt ''KFG § 122; KDV § 63b; FSG § 10 (2)'' ==
2.845

Bearbeitungen