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EU-genehmigte Kraftfahrzeuge haben nur mehr eine Motortypennummer, es entfällt daher die Meldeverpflichtung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde .
 
EU-genehmigte Kraftfahrzeuge haben nur mehr eine Motortypennummer, es entfällt daher die Meldeverpflichtung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde .
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== Nebeneinanderfahren ''StVO § 7 (3)'' ==
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== Nebeneinanderfahren : ''StVO § 7 (3)'' ==
    
Grundsätzlich gilt die allgemeine Fahrordnung des Rechtsfahrgebotes.  
 
Grundsätzlich gilt die allgemeine Fahrordnung des Rechtsfahrgebotes.  
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Durch diese Regelung werden ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr unterschiedlich behandelt.  
 
Durch diese Regelung werden ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr unterschiedlich behandelt.  
 
Der Seiten- sowie Sicherheitsabstand berechnet sich bei einspurigen Fahrzeugen nicht von der Fahrspur, sondern vom Ende der Lenkerstange. Für das Ausmaß des Abstandes sind die Umstände des Einzelfalles, vor allem örtliche Verhältnisse maßgebend.  
 
Der Seiten- sowie Sicherheitsabstand berechnet sich bei einspurigen Fahrzeugen nicht von der Fahrspur, sondern vom Ende der Lenkerstange. Für das Ausmaß des Abstandes sind die Umstände des Einzelfalles, vor allem örtliche Verhältnisse maßgebend.  
Zur besseren Orientierung werden die Bundes- und Landesstraßen ab einer Fahrbahnbreite von 5,5 m außerhalb der Ortsgebiete mit weißen Randlinien ausgestattet.  
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Zur besseren Orientierung werden die Bundes- und Landesstraßen ab einer Fahrbahnbreite von 5,5 m außerhalb der Ortsgebiete mit weißen Randlinien ausgestattet.
 
      
== Nebenfahrbahn ''StVO § 8 (1)'' ==
 
== Nebenfahrbahn ''StVO § 8 (1)'' ==
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