* Vorstrafen oder persönliche Eignung sind bedeutungslos; lediglich jene wenigen, gegen die ein Hundehalteverbot besteht, dürfen keinen Hund halten; | * Vorstrafen oder persönliche Eignung sind bedeutungslos; lediglich jene wenigen, gegen die ein Hundehalteverbot besteht, dürfen keinen Hund halten; |