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==Rechtsstellung==
 
==Rechtsstellung==
Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: [http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm Die Herren von Wispeck,] in: [Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S.&nbsp;270.</ref>
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Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: [http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm Die Herren von Wispeck,] in: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S.&nbsp;270.</ref>
    
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.
 
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.
 
Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " />
 
Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " />
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Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie wurden besaßen mehr Rechte: Zz. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.<ref name= " HRS " />
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Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.<ref name= " HRS " />
    
==Andere Erbämter==
 
==Andere Erbämter==

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