| Zeile 16: |
Zeile 16: |
| | | | |
| | ===Die Krise von 1579/1580=== | | ===Die Krise von 1579/1580=== |
| − | Nachdem Erzbischof [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] im Jahr [[1579]] einen Schlaganfall erlitten hatte und in seiner Regierungsfähigkeit beeinträchtigt war, erschien es notwendig, ihm einen Koadjutor zur Seite zu stellen – wovon allerdings der Erzbischof selbst nichts wissen wollte. Für diese Funktion interessierten sich Angehörige der benachbarten Herrscherhäuser, der [[Wittelsbacher]] Ernst von Bayern und der junge österreichische Erzherzog Maximilian. | + | Nachdem Erzbischof [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] im Jahr [[1579]] einen Schlaganfall erlitten hatte und in seiner Regierungsfähigkeit beeinträchtigt war, erschien es notwendig, ihm einen Koadjutor zur Seite zu stellen – wovon allerdings der Erzbischof selbst nichts wissen wollte. Für diese Funktion interessierten sich Angehörige der benachbarten Herrscherhäuser: Dder [[Wittelsbacher]] Ernst von Bayern und der junge österreichische Erzherzog Maximilian. |
| | | | |
| − | Domdechant Trauttmansdorff – der schon wegen seines hohen Alters als Koadjutor nicht in Betracht kam - trat nun hinter dem Rücken des Domkapitels in Verhandlungen zuerst mit der bayrischen und dann mit der österreichischen Seite ein, um in deren Sinne eine Koadjutorsbestellung herbeizuführen, wobei er auch auf Vorteile für seine Familie bedacht war. Im Zuge dessen verfasste er für den Wiener Hof eine Denkschrift, in der er die Amtsführung des Erzbischofs, besonders seinen [[Nepotismus im Fürsterzbistum Salzburg|Nepotismus]] und seine Laxheit in Religionssachen kritisierte. | + | Domdechant Trauttmansdorff – der schon wegen seines hohen Alters als Koadjutor nicht in Betracht kam - trat nun hinter dem Rücken des Domkapitels in Verhandlungen zuerst mit der bayrischen und dann mit der österreichischen Seite ein, um in deren Sinne eine Koadjutorsbestellung herbeizuführen, wobei er auch auf Vorteile für seine Familie bedacht war. Im Zuge dessen verfasste er für den Wiener Hof eine Denkschrift, in der er die Amtsführung des Erzbischofs - besonders dessen [[Nepotismus im Fürsterzbistum Salzburg|Nepotismus]] und Laxheit in Religionssachen - kritisierte. |
| | | | |
| | Dieses Ränkespiel wurde vom Domkapitel als hochverräterische Schmälerung seiner Rechte aufgefasst und führte zu einer Abfolge dramatischer Ereignisse. | | Dieses Ränkespiel wurde vom Domkapitel als hochverräterische Schmälerung seiner Rechte aufgefasst und führte zu einer Abfolge dramatischer Ereignisse. |
| Zeile 60: |
Zeile 60: |
| | Trauttmansdorff beklagte sich sofort über die Härte des Spruches und darüber, daß man ihm nicht Gelegenheit gegeben habe, sich zu verantworten. Er wollte sein Vorgehen in der Koadjutorssache erklären und zum Verhör vor den Erzbischof geführt werden. Dies versagte ihm das Gericht, da er durch seine eigene Handschrift mehr als genug überführt sei. | | Trauttmansdorff beklagte sich sofort über die Härte des Spruches und darüber, daß man ihm nicht Gelegenheit gegeben habe, sich zu verantworten. Er wollte sein Vorgehen in der Koadjutorssache erklären und zum Verhör vor den Erzbischof geführt werden. Dies versagte ihm das Gericht, da er durch seine eigene Handschrift mehr als genug überführt sei. |
| | ==Nachspiel== | | ==Nachspiel== |
| − | Zum neuen Domdechant wurde Siegmund Friedrich Freiherr von Fugger gewählt. Der Erzbischof gab seinen Widerstand gegen die Bestellung eines Koadjutors mit Nachfolgerecht auf, und der Papst genehmigte dessen Wahl durch das Domkapitel. Dieses kam weiteren Einflussnahmen zugunsten des österreichischen Kandidaten zuvor und wählte am [[18. Juli]] 1580 den bisherigen Dompropst Georg von Kuenburg zum Koadjutor; nicht ohne ihm die Wahlkapitulation unter anderem abzuverlangen, Trauttmansdorff auf keinen Fall ohne Zustimmung des Kapitels, die außerdem nur von einer Peremptorialversammlung gegeben werden könne, aus der Haft zu entlassen. | + | Zum neuen Domdechant wurde Siegmund Friedrich Freiherr von Fugger gewählt. Der Erzbischof gab seinen Widerstand gegen die Bestellung eines Koadjutors mit Nachfolgerecht auf, und der Papst genehmigte dessen Wahl durch das Domkapitel. Dieses kam weiteren Einflussnahmen zugunsten des österreichischen Kandidaten zuvor und wählte am [[18. Juli]] 1580 den bisherigen Dompropst Georg von Kuenburg zum Koadjutor; nicht ohne ihm in der Wahlkapitulation unter anderem abzuverlangen, Trauttmansdorff auf keinen Fall ohne Zustimmung des Kapitels, die außerdem nur von einer Peremptorialversammlung gegeben werden könne, aus der Haft zu entlassen. |
| | | | |
| | Die Familie Trauttmansdorff und Erzherzog Maximilian versuchten, Kaiser Rudolf II. zu einem Einschreiten zugunsten des Gefangenen zu bestimmen, der ja durch sein Eintreten für die österreichische Sache in seine missliche Lage geraten war. Aber der Kaiser unternahm nichts Entscheidendes. | | Die Familie Trauttmansdorff und Erzherzog Maximilian versuchten, Kaiser Rudolf II. zu einem Einschreiten zugunsten des Gefangenen zu bestimmen, der ja durch sein Eintreten für die österreichische Sache in seine missliche Lage geraten war. Aber der Kaiser unternahm nichts Entscheidendes. |