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Von den Zivilverfahren, die gegen die [[Gletscherbahnen Kaprun AG]] und die Republik Österreich eingeleitet wurden, wurde 2007 eines außergerichtlich mit einem Vergleich abgeschlossen: Ein Arzt, dessen Sohn verunglückt war, erhält von den Gletscherbahnen aus dem Titel der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung laut Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 220.000 Euro.
 
Von den Zivilverfahren, die gegen die [[Gletscherbahnen Kaprun AG]] und die Republik Österreich eingeleitet wurden, wurde 2007 eines außergerichtlich mit einem Vergleich abgeschlossen: Ein Arzt, dessen Sohn verunglückt war, erhält von den Gletscherbahnen aus dem Titel der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung laut Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 220.000 Euro.
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Ursprünglich forderten rund 240 Kläger Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Gesamthöhe von 9,5 Mill Euro. Diese Verfahren ruhten bis zum Abschluss der Vermittlungskommission unter Leitung des Nationalbank-Gouverneurs Klaus Liebscher. Dort wurde nach einer finanziellen Pauschalentschädigung für die Hinterbliebenen und Opfer der Kaprun-Tragödie gesucht.  
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Ursprünglich forderten rund 240 Kläger Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Gesamthöhe von 9,5 Mill Euro. Diese Verfahren ruhten bis zum Abschluss der Vermittlungskommission unter Leitung des Nationalbank-Gouverneurs [[Klaus Liebscher]]. Dort wurde nach einer finanziellen Pauschalentschädigung für die Hinterbliebenen und Opfer der Kaprun-Tragödie gesucht.  
    
Am [[6. November]] [[2007]] erzielte die Vermittlungskommission mit den Rechtsvertretern der Opfer bzw. deren Hinterbliebenen eine weitgehende, noch vorläufige, Übereinstimmung. Für die Schmerzensgeldansprüche standen 13,4 Millionen Euro zur Verfügung, die nach einem Punktesystem vergeben wurden. Dieses Angebot wurde von 400 Hinterbliebenen (95 %) am [[6. Februar]] [[2008]] grundsätzlich angenommen. Am [[12. Juni]] [[2008]] unterschrieben alle 451 Anspruchssteller das Vergleichsanbot über nun 13,9 Mill. Euro. Mit der Einigung sollte auch ein Rechtsfrieden eintreten, der weitere Klagen unterbinden würde.
 
Am [[6. November]] [[2007]] erzielte die Vermittlungskommission mit den Rechtsvertretern der Opfer bzw. deren Hinterbliebenen eine weitgehende, noch vorläufige, Übereinstimmung. Für die Schmerzensgeldansprüche standen 13,4 Millionen Euro zur Verfügung, die nach einem Punktesystem vergeben wurden. Dieses Angebot wurde von 400 Hinterbliebenen (95 %) am [[6. Februar]] [[2008]] grundsätzlich angenommen. Am [[12. Juni]] [[2008]] unterschrieben alle 451 Anspruchssteller das Vergleichsanbot über nun 13,9 Mill. Euro. Mit der Einigung sollte auch ein Rechtsfrieden eintreten, der weitere Klagen unterbinden würde.
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Ein [[2003]] am [[Landesgericht Salzburg]] eröffneter Zivilprozess um das Kaprun-Unglück, in dem 19 japanische Opferangehörige von den Gletscherbahnen Kaprun (GBK) 627.500 Euro Schadenersatz forderten, wurde von Richter Friedrich Gruber am [[28. März]] [[2010]] abgeschlossen. Das Verfahren wurde schon 2004 mit Einverständnis beider Seiten unterbrochen, um das rechtskräftige Ende des Kaprun-Strafprozesses (2005/16 Freisprüche) abzuwarten. 2008 kam es dann zwischen 451 Angehörigen der 155 Opfer und – unter anderem – der GBK zu einem von einer unabhängigen Vermittlungskommission ausgehandelten Generalvergleich. Die Hinterbliebenen, darunter die 19 Japaner, erhielten insgesamt 13,9 Mill. Euro Entschädigung. Die Japaner hatten den Vergleich unterzeichnet, der im Gegenzug mit "ewigem Ruhen" aller Verfahren verbunden ist.  
 
Ein [[2003]] am [[Landesgericht Salzburg]] eröffneter Zivilprozess um das Kaprun-Unglück, in dem 19 japanische Opferangehörige von den Gletscherbahnen Kaprun (GBK) 627.500 Euro Schadenersatz forderten, wurde von Richter Friedrich Gruber am [[28. März]] [[2010]] abgeschlossen. Das Verfahren wurde schon 2004 mit Einverständnis beider Seiten unterbrochen, um das rechtskräftige Ende des Kaprun-Strafprozesses (2005/16 Freisprüche) abzuwarten. 2008 kam es dann zwischen 451 Angehörigen der 155 Opfer und – unter anderem – der GBK zu einem von einer unabhängigen Vermittlungskommission ausgehandelten Generalvergleich. Die Hinterbliebenen, darunter die 19 Japaner, erhielten insgesamt 13,9 Mill. Euro Entschädigung. Die Japaner hatten den Vergleich unterzeichnet, der im Gegenzug mit "ewigem Ruhen" aller Verfahren verbunden ist.  
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Unmittelbar nach Unterzeichnung lehnten die japanischen Opferangehörigen die Vereinbarung aber ab – sie sei angeblich "arglistig" zustande gekommen. Jahrelang passierte im Zivilverfahren dann nichts – ehe die Gletscherbahnen im August 2009 eine Fortsetzung des unterbrochenen Prozesses beantragten – mit dem Begehren der Feststellung, dass der Kommissionsvergleich sehr wohl wirksam sei. Zudem, sagte GBK-Anwalt Thomas Frad, sei neben der "Unschlüssigkeit" der Klage ohnehin bereits Verjährung eingetreten, da die vom Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik vertretenen Kläger das Verfahren "nicht gehörig fortgesetzt" hätten.  
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Unmittelbar nach Unterzeichnung lehnten die japanischen Opferangehörigen die Vereinbarung aber ab – sie sei angeblich "arglistig" zustande gekommen. Jahrelang passierte im Zivilverfahren dann nichts – ehe die Gletscherbahnen im August 2009 eine Fortsetzung des unterbrochenen Prozesses beantragten – mit dem Begehren der Feststellung, dass der Kommissionsvergleich sehr wohl wirksam sei. Zudem, sagte GBK-Anwalt Thomas Frad, sei neben der "Unschlüssigkeit" der Klage ohnehin bereits Verjährung eingetreten, da die vom Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik vertretenen Kläger das Verfahren "nicht gehörig fortgesetzt" hätten.
    
==Die Gedenkstätte==
 
==Die Gedenkstätte==
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