: [[1. April]]: mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, BGBl I 2002/50 in Verbindung mit dem Bundesstraße-Übernahmegesetz, [[LGBl]] 2002/61, werden die [[Bundesstraße]]n in Salzburg als solche aufgelassen und vom Bund in das Eigentum des Landes Salzburg übergeführt und als [[Landesstraßen]] bezeichnet | : [[1. April]]: mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, BGBl I 2002/50 in Verbindung mit dem Bundesstraße-Übernahmegesetz, [[LGBl]] 2002/61, werden die [[Bundesstraße]]n in Salzburg als solche aufgelassen und vom Bund in das Eigentum des Landes Salzburg übergeführt und als [[Landesstraßen]] bezeichnet |