Änderungen

K
Zeile 43: Zeile 43:  
Diese beiden Ziele legen fest, dass die im Deklarationsgebiet ausgewiesenen Flächen dauernd als Grünland zu erhalten und darin keine Bauten und Maßnahmen zuzulassen sind, welche diese beeinträchtigen würden. Gemeint ist damit die Erhaltung jener "Weltlandschaft", wie sie von Johann Michael Sattler im berühmten Sattler-Panorama aus den Jahren 1825 bis 1829 dargestellt ist ([[Sattler-Panorama]]). Diese Landschaft diente auch als Filmkulisse für den Hollywood-Film "The Sound of Music" und wurde von vielen weiteren Künstlern beschrieben (z.B Peter Handke: der Chinese des Schmerzes) und gemalt (z.B die Brüder Ferdinand und Friedrich Olivier, Franz Kulstrunk). Eine Übersicht dazu finden Interessierte im ersten Band der drei Bücher von Johannes Straubinger über die Geschichte der Salzburger Naturschutz- und Ökologiebewegung.<ref>Straubinger 2009a, b und c</ref>
 
Diese beiden Ziele legen fest, dass die im Deklarationsgebiet ausgewiesenen Flächen dauernd als Grünland zu erhalten und darin keine Bauten und Maßnahmen zuzulassen sind, welche diese beeinträchtigen würden. Gemeint ist damit die Erhaltung jener "Weltlandschaft", wie sie von Johann Michael Sattler im berühmten Sattler-Panorama aus den Jahren 1825 bis 1829 dargestellt ist ([[Sattler-Panorama]]). Diese Landschaft diente auch als Filmkulisse für den Hollywood-Film "The Sound of Music" und wurde von vielen weiteren Künstlern beschrieben (z.B Peter Handke: der Chinese des Schmerzes) und gemalt (z.B die Brüder Ferdinand und Friedrich Olivier, Franz Kulstrunk). Eine Übersicht dazu finden Interessierte im ersten Band der drei Bücher von Johannes Straubinger über die Geschichte der Salzburger Naturschutz- und Ökologiebewegung.<ref>Straubinger 2009a, b und c</ref>
 
Aus heutiger Sicht können wir feststellen, dass - abgesehen vom bereits vorhanden gewesenen Gewerbegebiet Ziegler<ref>https://www.stahlbau.at/</ref> - die wesentlichen Teile dieser Weltlandschaft westlich der Salzach erhalten geblieben sind. Den Kampf um die Erhaltung dieser Freiflächen schildert Richard Hörl in seiner Veröffentlichung aus dem Jahr 2014.<ref>Hörl 2014</ref>  
 
Aus heutiger Sicht können wir feststellen, dass - abgesehen vom bereits vorhanden gewesenen Gewerbegebiet Ziegler<ref>https://www.stahlbau.at/</ref> - die wesentlichen Teile dieser Weltlandschaft westlich der Salzach erhalten geblieben sind. Den Kampf um die Erhaltung dieser Freiflächen schildert Richard Hörl in seiner Veröffentlichung aus dem Jahr 2014.<ref>Hörl 2014</ref>  
 +
    
3. Ausnahmen bei zwingendem öffentlichen Interesse:
 
3. Ausnahmen bei zwingendem öffentlichen Interesse:
 +
    
Mit dieser Deklaration stehen nur Bauführungen und Maßnahmen im Einklang, die wie z.B. Sportanlagen oder landwirtschaftliche Zweckbauten der Grünlandwidmung entsprechen und solche, für deren Durchführung im Grünland ein zwingendes Öffentliches Interesse vorliegt (z.B. standortgebundene und notwendige Infrastruktureinrichtungen).  
 
Mit dieser Deklaration stehen nur Bauführungen und Maßnahmen im Einklang, die wie z.B. Sportanlagen oder landwirtschaftliche Zweckbauten der Grünlandwidmung entsprechen und solche, für deren Durchführung im Grünland ein zwingendes Öffentliches Interesse vorliegt (z.B. standortgebundene und notwendige Infrastruktureinrichtungen).  
 
Beispiele dafür sind die Spielplätze im Hellbrunn, die Sportplätze und der Spielplatz bei der Polizeidirektion und der Spielplatz in Abfalter.
 
Beispiele dafür sind die Spielplätze im Hellbrunn, die Sportplätze und der Spielplatz bei der Polizeidirektion und der Spielplatz in Abfalter.
 +
    
4. Besondere Förderung der Landwirtschaft
 
4. Besondere Förderung der Landwirtschaft
 +
    
Die Stadt Salzburg erkennt die Bauern als Pfleger und Bewahrer des Grünlandes und hält daher eine besondere Förderung der Landwirtschaft im Deklarationsgebiet für notwendig.
 
Die Stadt Salzburg erkennt die Bauern als Pfleger und Bewahrer des Grünlandes und hält daher eine besondere Förderung der Landwirtschaft im Deklarationsgebiet für notwendig.
    
Umgesetzt wurde dieser Auftrag in Ergänzung der bestehenden Förderungen durch zusätzliche Förderungen der Stadt Salzburg, nämlich eine Bewirtschaftungsprämie für Hang- und Feuchtflächen innerhalb des Deklarationsgebietes sowie eine Investitionsförderung für Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben, deren genutzte Flächen zur Gänze oder überwiegend im Deklarationsgebiet liegen.
 
Umgesetzt wurde dieser Auftrag in Ergänzung der bestehenden Förderungen durch zusätzliche Förderungen der Stadt Salzburg, nämlich eine Bewirtschaftungsprämie für Hang- und Feuchtflächen innerhalb des Deklarationsgebietes sowie eine Investitionsförderung für Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben, deren genutzte Flächen zur Gänze oder überwiegend im Deklarationsgebiet liegen.
 +
    
5. Wille zur Schaffung von Schutzgebieten
 
5. Wille zur Schaffung von Schutzgebieten
 +
    
Nach dem Willen der Stadt sollen alle dafür in Frage kommenden Bereiche zum Landschaftsschutzgebiet bzw. zum Geschützten Landschaftsteil erklärt werden.
 
Nach dem Willen der Stadt sollen alle dafür in Frage kommenden Bereiche zum Landschaftsschutzgebiet bzw. zum Geschützten Landschaftsteil erklärt werden.
 
Dies ist im weitgehenden Fall mittlerweile auch umgesetzt worden, wie man sich leicht überzeugen kann: und zwar online bei SAGIS und vor Ort bei den Hinweisschildern zu den Landschaftsschutzgebieten, den Geschützten Landschaftsteilen und den Naturdenkmälern.
 
Dies ist im weitgehenden Fall mittlerweile auch umgesetzt worden, wie man sich leicht überzeugen kann: und zwar online bei SAGIS und vor Ort bei den Hinweisschildern zu den Landschaftsschutzgebieten, den Geschützten Landschaftsteilen und den Naturdenkmälern.
 +
    
6. Appell an Nachbargemeinden für Grüngürtel
 
6. Appell an Nachbargemeinden für Grüngürtel
 +
    
Die Stadt Salzburg appelliert an die Nachbargemeinden, ihre Grünlandbereiche in derselben Weise zu schützen, einen gemeinsamen  Landschaftsgürtel zu bilden und mit der Stadt einen gemeinsamen gesetzlichen Schutz anzustreben.
 
Die Stadt Salzburg appelliert an die Nachbargemeinden, ihre Grünlandbereiche in derselben Weise zu schützen, einen gemeinsamen  Landschaftsgürtel zu bilden und mit der Stadt einen gemeinsamen gesetzlichen Schutz anzustreben.