In den Jahren 2005 und 2006 wollte die Stadtpolitik kleinere Teilbereiche der Grünlanddeklaration evaluieren lassen und für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stellen. Dies führte nach medialen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen und der Wiedergründung der „Aktion Grünland“ zu einer Reform der Deklaration, mit der als Ausgleich für die Herausnahme mehrerer kleiner Flächen für Projekte des sozialen Wohnbaus eine verfassungsrechtliche Absicherung im Rahmen des Stadtrechts vom Landtag im Jahr 2009 beschlossen wurde. Zukünftig kann eine Änderung der Grünland-Deklaration nur mit Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat und, wenn kein Flächenausgleich erfolgt, nur mit einer Bürgerabstimmung durchgeführt werden. | In den Jahren 2005 und 2006 wollte die Stadtpolitik kleinere Teilbereiche der Grünlanddeklaration evaluieren lassen und für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stellen. Dies führte nach medialen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen und der Wiedergründung der „Aktion Grünland“ zu einer Reform der Deklaration, mit der als Ausgleich für die Herausnahme mehrerer kleiner Flächen für Projekte des sozialen Wohnbaus eine verfassungsrechtliche Absicherung im Rahmen des Stadtrechts vom Landtag im Jahr 2009 beschlossen wurde. Zukünftig kann eine Änderung der Grünland-Deklaration nur mit Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat und, wenn kein Flächenausgleich erfolgt, nur mit einer Bürgerabstimmung durchgeführt werden. |