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* '''Erbschenk''' (seit [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg]] im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich)
 
* '''Erbschenk''' (seit [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg]] im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich)
 
* '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
 
* '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
* '''Erbtruchsess''' (bis [[11584]] von den [[Wispeck]], dann den [[Kuen-Belasy]], im [[18. Jahrhundert]] von den [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] bekleidet, danach vakant)
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* '''Erbtruchsess''' (bis [[1584]] von den [[Wispeck]], dann den [[Kuen-Belasy]], im [[18. Jahrhundert]] von den [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] bekleidet, danach vakant)
 
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
 
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
    
==Rechtsstellung==
 
==Rechtsstellung==
Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: [[http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm Die Herren von Wispeck,] in: [Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S.&nbsp;270.</ref>
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Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: [http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm Die Herren von Wispeck,] in: [Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S.&nbsp;270.</ref>
    
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.
 
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.

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