| − | Den Rüsthäusern der Pfleggerichte oblag die Verwahrung und Ausgabe der Waffen. Die Ausbildung erfolgte durch einzene erfahrene Soldaten und Militärpensionisten. Die Aufgabe der Landfahne war nur zum Zweck der Verteidigung ausgerichtet, zu einem Angriffskrieg außerhalb des Landes konnte niemand gezwungen werden. Im Jahr 1809 wurde durch eine Verordung des Napoleonischen Heeres die Landfahne aufgelöst.
| + | In den Rüsthäusern der Pfleggerichte wurden die Waffen aufbewahrt bei Anordnung des Pflegers ausgegeben. Die Ausbildung erfolgte durch einzene erfahrene Soldaten und Militärpensionisten. Die Aufgabe der Landfahne war nur zum Zweck der Verteidigung ausgerichtet, zu einem Angriffskrieg außerhalb des Landes konnte niemand gezwungen werden. Im Jahr 1809 wurde durch eine Verordung des Napoleonischen Heeres die Landfahne aufgelöst. |