| − | Die '''Landfahne''' bedeutete so etwas wie eine Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Salzburg. Im Jahr 1456 wurde in Salzburg die Verfügung erlassen, „dass jeder 10. Mann zur Aufstellung der Landfahne abzustellen sei“ und es wurde hierfür Name, Herkunft und Alter der Stellungspflichtigen und Zuständigkeit der Pflegerichte genau registriert. | + | Die '''Landfahne''' bedeutete so etwas wie eine Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Salzburg und stellte eine für heutige Begriffe milizartige Heereinrichtung dar. Im Jahr 1456 wurde in Salzburg die Verfügung erlassen, „dass jeder 10. Mann zur Aufstellung der Landfahne abzustellen sei“ und es wurde hierfür Name, Herkunft und Alter der Stellungspflichtigen und Zuständigkeit der Pflegerichte genau registriert. |