Die Grundlage zu diesem Erlass stellte der Reichsspruch vom [[1. Mai]] [[1231]] dar. Das Statut verbot den Bau von königlichen Burgen und Städten auf kirchlichem Grund. Die Bürger der Städte wurden verpflichtet, sich zu ihrer Verteidigung selbst selbst ausreichend zu bewaffnen.
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Die Grundlage zu diesem Erlass stellte der Reichsspruch vom [[1. Mai]] [[1231]] dar. Das Statut verbot den Bau von königlichen Burgen und Städten auf kirchlichem Grund. Die Bürger der Städte wurden alle verpflichtet, sich zu ihrer Verteidigung selbst ausreichend zu bewaffnen.