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== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen zwei verfeindeten Parteien innerhalb der Bürger der Stadt Salzburg, - im Sühnebrief  die "armen" und die "reichen" Bürger genannt - ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChne Wikipedia  Sühne]</ref>) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war.  
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Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen zwei verfeindeten Parteien innerhalb der Bürger der Stadt Salzburg, - im Sühnebrief  die "armen" und die "reichen" Bürger genannt - ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Versöhnung, Friedensschluss<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChne Wikipedia  Sühne] und Duden Herkunftswörterbuch,</ref>) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war.  
    
Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg des [[Erzstift Salzburg|Landes Salzburg]] und auch in den anderen befestigten Städten des Landes Salzburg Geltung besitzen.  
 
Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg des [[Erzstift Salzburg|Landes Salzburg]] und auch in den anderen befestigten Städten des Landes Salzburg Geltung besitzen.  
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