| − | Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen zwei verfeindeten Parteien innerhalb der Bürger der Stadt Salzburg, - im Sühnebrief die "armen" und die "reichen" Bürger genannt - ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChne Wikipedia Sühne]</ref>) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war. | + | Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen zwei verfeindeten Parteien innerhalb der Bürger der Stadt Salzburg, - im Sühnebrief die "armen" und die "reichen" Bürger genannt - ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Versöhnung, Friedensschluss<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChne Wikipedia Sühne] und Duden Herkunftswörterbuch,</ref>) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war. |
| | Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg des [[Erzstift Salzburg|Landes Salzburg]] und auch in den anderen befestigten Städten des Landes Salzburg Geltung besitzen. | | Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg des [[Erzstift Salzburg|Landes Salzburg]] und auch in den anderen befestigten Städten des Landes Salzburg Geltung besitzen. |