[[1486]] wurde die Brauerei von [[Fürsterzbischof]] [[Johann III. Beckenschlager]] als Hofbrauerei übernommen. Dazu gab ihm das Testament von Hans Elsenheimer Gelegenheit. Der Fürsterzbischof übernahm den Besitz kurz nach dem Tod von Elsenheimer mit der Begründung, Elsenheimer hätte nicht über seinen Tod hinaus über dieses Lehen verfüge dürfen, wie er es aber testamentarisch getan hatte. Durch das in den Augen des Fürsterzbischofs rechtswidrigen Testament sei Kaltenhausen nach dem Urbarrecht an das [[Erzstift Salzburg]] heimgefallen. | [[1486]] wurde die Brauerei von [[Fürsterzbischof]] [[Johann III. Beckenschlager]] als Hofbrauerei übernommen. Dazu gab ihm das Testament von Hans Elsenheimer Gelegenheit. Der Fürsterzbischof übernahm den Besitz kurz nach dem Tod von Elsenheimer mit der Begründung, Elsenheimer hätte nicht über seinen Tod hinaus über dieses Lehen verfüge dürfen, wie er es aber testamentarisch getan hatte. Durch das in den Augen des Fürsterzbischofs rechtswidrigen Testament sei Kaltenhausen nach dem Urbarrecht an das [[Erzstift Salzburg]] heimgefallen. |