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[[Datei:Generalleutnant William Howard Arnold verlässt Salzburg 1955.jpg|thumb|Generalleutnant [[William Howard Arnold]] verlässt Salzburg. Die Aufnahme wurde am [[Südtiroler Platz]] vor dem Gebäude des [[Salzburg Hauptbahnhof]]s gemacht.]]
 
[[Datei:Generalleutnant William Howard Arnold verlässt Salzburg 1955.jpg|thumb|Generalleutnant [[William Howard Arnold]] verlässt Salzburg. Die Aufnahme wurde am [[Südtiroler Platz]] vor dem Gebäude des [[Salzburg Hauptbahnhof]]s gemacht.]]
[[Datei:Hans Heinrich Welser Manöver der US Air Force.jpg|thumb|Eine Aufnahme des Journalisten [[Hans Heinrich Welser]] von einem Manöver der US Air Force im August [[1954]] im nördlichen [[Flachgau]]]]
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[[Datei:Hans Heinrich Welser Manöver der US Air Force.jpg|thumb|Eine Aufnahme des Journalisten [[Hans Heinrich Welser]] von einem Manöver der US Air Force im August [[1954]] im nördlichen [[Flachgau]].]]
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[[Datei:Besatzungszonen_in_Österreich_nach_dem_Zweiten_Weltkrieg.jpg|thumb|Die Besatzungszonen nach dem Zweiten Weltkrieg.]]
 
Unter '''Nachkriegszeit''' versteht man in Österreich die dem [[Zweiten Weltkrieg]] (und damit der [[NS-Zeit]]) folgende Zeit der Besetzung Österreichs durch die vier alliierten Hauptmächte des Zweiten Weltkriegs − [[Russland|Sowjetunion]], [[Großbritannien]], [[USA]] und [[Frankreich]]<!--hier angeführt in derselben Reihenfolge wie im Staatsvertrag--> −, die im Jahr [[1955]] nach dem Abschluss des ''Staatsvertrages von Wien''<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_152_0/1955_152_0.pdf BGBl. Nr. 152/1955]</ref> endete.
 
Unter '''Nachkriegszeit''' versteht man in Österreich die dem [[Zweiten Weltkrieg]] (und damit der [[NS-Zeit]]) folgende Zeit der Besetzung Österreichs durch die vier alliierten Hauptmächte des Zweiten Weltkriegs − [[Russland|Sowjetunion]], [[Großbritannien]], [[USA]] und [[Frankreich]]<!--hier angeführt in derselben Reihenfolge wie im Staatsvertrag--> −, die im Jahr [[1955]] nach dem Abschluss des ''Staatsvertrages von Wien''<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_152_0/1955_152_0.pdf BGBl. Nr. 152/1955]</ref> endete.
  

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