| − | Aus den Durchführungsbestimmungen des Jahres [[1914]] geht hervor, dass die vorgeschriebene Maximalzeit für ''Wagen'' (damals fuhren Automobile und Motorräder) bis 2.000 cm³ 40 Minuten betragen hatte, für Wagen von 4.700 cm³ schon nur mehr 17 Minuten. Damals führte die Wertung noch über sechs Kilometer, später dann nur mehr über fünf. | + | Aus den Durchführungsbestimmungen des Jahres [[1914]] geht hervor, dass die vorgeschriebene Maximalzeit für ''Wagen'' bis 2.000 cm³ 40 Minuten betragen hatte, für Wagen von 4.700 cm³ schon nur mehr 17 Minuten. Damals führte die Wertung noch über sechs Kilometer, später dann nur mehr über fünf. |