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Durch 337 Jahre bestand dieses Frauenstift, bis Fürsterzbischof [[Burkhard II. von Weißpriach]] mit Bewilligung des Papstes Pius II. vom [[28. April]] [[1459]] dasselbe aufhob, die noch vorhandenen wenigen Nonnen in andere Klöster wies, und zugleich in der Domkirche die Revenaler oder Choralisten (Befectoriales) abschaffte. Statt derselben stellte er zu Besorgung des Gottesdienstes und des Chorgesanges zwölf Chorpriester, sechs aus der Regular- und sechs aus der Säkulargeistlichkeit, jeden mit einem jährlichen Ein Einkommen ­von 70 [[Gulden]] auf und gab ihnen das Domfrauenkloster zur Wohnung. Er bestätigte dies in einer Urkunde vom [[15. Dezember]] [[1461]].  
 
Durch 337 Jahre bestand dieses Frauenstift, bis Fürsterzbischof [[Burkhard II. von Weißpriach]] mit Bewilligung des Papstes Pius II. vom [[28. April]] [[1459]] dasselbe aufhob, die noch vorhandenen wenigen Nonnen in andere Klöster wies, und zugleich in der Domkirche die Revenaler oder Choralisten (Befectoriales) abschaffte. Statt derselben stellte er zu Besorgung des Gottesdienstes und des Chorgesanges zwölf Chorpriester, sechs aus der Regular- und sechs aus der Säkulargeistlichkeit, jeden mit einem jährlichen Ein Einkommen ­von 70 [[Gulden]] auf und gab ihnen das Domfrauenkloster zur Wohnung. Er bestätigte dies in einer Urkunde vom [[15. Dezember]] [[1461]].  
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Da dem [[Domkapitel]] diese Einrichtung missfiel, entfernte es die zwölf Chorpriester gleich nach dem Tode des Erzbischofs Burghart im Jahr [[1466]], und stellte die ehemaligen Choralisten wieder her. Die Güter aber des Frauenstiftes blieben dem Domkapitel. Man ist zwar nicht im Stande, alle diese Güter namentlich aufzuzählen, doch verzeichnet ein vorhandenes domkapitlisches Dokumenten-Register vom [[20. März]] [[1635]] mehrere Kauf- und Übergabbriefe, gemäß welchen nachgenannte Güter dem Domfrauen Domfrauenstifte ­zugehört hatten:
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Da dem [[Domkapitel]] diese Einrichtung missfiel, entfernte es die zwölf Chorpriester gleich nach dem Tode des Erzbischofs Burghart im Jahr [[1466]], und stellte die ehemaligen Choralisten wieder her. Die Güter aber des Frauenstiftes blieben dem Domkapitel. Man ist zwar nicht im Stande, alle diese Güter namentlich aufzuzählen, doch verzeichnet ein vorhandenes domkapitlisches Dokumenten-Register vom [[20. März]] [[1635]] mehrere Kauf- und Übergabbriefe, gemäß welchen nachgenannte Güter dem Domfrauen des Domfrauenstift gehört hatten:
    
: 1. Das Gut Hehling, Gericht [[Tittmoning]]  
 
: 1. Das Gut Hehling, Gericht [[Tittmoning]]