Durch 337 Jahre bestand dieses Frauenstift, bis Fürsterzbischof [[Burkhard II. von Weißpriach]] mit Bewilligung des Papstes Pius II. vom [[28. April]] [[1459]] dasselbe aufhob, die noch vorhandenen wenigen Nonnen in andere Klöster wies, und zugleich in der Domkirche die Revenaler oder Choralisten (Befectoriales) abschaffte. Statt derselben stellte er zu Besorgung des Gottesdienstes und des Chorgesanges zwölf Chorpriester, sechs aus der Regular- und sechs aus der Säkulargeistlichkeit, jeden mit einem jährlichen Ein Einkommen von 70 [[Gulden]] auf und gab ihnen das Domfrauenkloster zur Wohnung. Er bestätigte dies in einer Urkunde vom [[15. Dezember]] [[1461]]. | Durch 337 Jahre bestand dieses Frauenstift, bis Fürsterzbischof [[Burkhard II. von Weißpriach]] mit Bewilligung des Papstes Pius II. vom [[28. April]] [[1459]] dasselbe aufhob, die noch vorhandenen wenigen Nonnen in andere Klöster wies, und zugleich in der Domkirche die Revenaler oder Choralisten (Befectoriales) abschaffte. Statt derselben stellte er zu Besorgung des Gottesdienstes und des Chorgesanges zwölf Chorpriester, sechs aus der Regular- und sechs aus der Säkulargeistlichkeit, jeden mit einem jährlichen Ein Einkommen von 70 [[Gulden]] auf und gab ihnen das Domfrauenkloster zur Wohnung. Er bestätigte dies in einer Urkunde vom [[15. Dezember]] [[1461]]. |